Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung

bitte teilen Sie mir mit wann, wo und in welchem Wert die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung in den letzten 5 jahren überschritten wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    26. April 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen S…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung [#63028]
Datum
27. März 2019 22:06
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit wann, wo und in welchem Wert die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung in den letzten 5 jahren überschritten wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 27…
Von
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: WG: Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung [#63028]
Datum
24. April 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 27.03.2019. In Ihrer Anfrage bitten Sie um eine Auskunft wann, wo und in welchem Wert die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung in den letzten 5 Jahren überschritten wurden. Leider ist aus Ihrer Anfrage nicht ersichtlich, von welchem Objekt bzw. Ort Sie diese Informationen erhalten möchten. Wir nehmen an, dass sich Ihre Anfrage auf das Trinkwasser in dem Wohnhaus in dem Sie wohnen oder auf das Trinkwasser in der Stadt Karlsruhe bezieht. Bitte nennen Sie uns das konkrete Objekt bzw. den Ort über den Sie die Informationen bezüglich der Überschreitung von Grenzwerten zur Trinkwasserverordnung erhalten möchten. Nicht in jedem Fall sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Anfrage. Wir unterstützen Sie jedoch gern bei der Vermittlung außerhalb unserer Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen