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Übersicht aller Körperschaften des öffentlichen Rechts

- eine Übersicht aller Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mi…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht aller Körperschaften des öffentlichen Rechts [#29075]
Datum
21. April 2018 16:12
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht aller Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Körperschaften, Stiftungen und rechtsfähige Anstalten des Landes Berlin Sehr geehrtAntragsteller/in Da wir für de…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Körperschaften, Stiftungen und rechtsfähige Anstalten des Landes Berlin
Datum
23. April 2018 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Da wir für den Gegenstand Ihrer Anfrage nicht zuständig sind, bitte ich, falls Sie weitere Anfragen zur Verwaltungsorganisation Berlins haben, sich direkt an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu wenden <<E-Mail-Adresse>>   Mit freundlichen Grüßen
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