Übersicht an Dokumenten zum Bauvorhaben "Umgehungsstraße Oberkotzau"

von der Regierung Obefranken mich mit dieser Frage an Sie verwiesen, da diese Informationen ihrer Aussage nach bei Ihnen vorliegen.

Deshalb die Anfrage in gleicher Form nochmal an sie:

1.
Übersicht (eine Art Inhaltsverzeichniss) aller Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Bauforhaben und der Planung der Umgehungsstraße "BT050-07" stehen.

2.
Eine Auflistung oder Kennzeichnung aller Dokumente, die in digitaler Form vorliegen.

Inklusive Dokumente über Grundstückbesitz /-ankäufe (verhandlungen), Detailplanungen, Gutachten usw.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde verweigert jegliche zusammenarbeit und Auskunft zu dem Bauvorhaben und der Bürgerbeaftragte von Bayern stellt sich hinter die Behörde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau [geschwärzt] von der …
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht an Dokumenten zum Bauvorhaben "Umgehungsstraße Oberkotzau" [#224499]
Datum
8. Juli 2021 07:32
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau [geschwärzt]
von der Regierung Obefranken mich mit dieser Frage an Sie verwiesen, da diese Informationen ihrer Aussage nach bei Ihnen vorliegen. Deshalb die Anfrage in gleicher Form nochmal an sie: 1. Übersicht (eine Art Inhaltsverzeichniss) aller Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Bauforhaben und der Planung der Umgehungsstraße "BT050-07" stehen. 2. Eine Auflistung oder Kennzeichnung aller Dokumente, die in digitaler Form vorliegen. Inklusive Dokumente über Grundstückbesitz /-ankäufe (verhandlungen), Detailplanungen, Gutachten usw.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 224499 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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