Übersicht Brexit/EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI

- Internes Papier mit dem Titel „Übersicht Brexit/EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI“ (vgl. Artikel „Angst vor dem Sicherheitsgau“, ZEIT ONLINE vom 23. Januar 2019, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/brexit-bundesinnenministerium-warnung)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Internes Papie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Brexit/EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI [#63037]
Datum
27. März 2019 23:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Internes Papier mit dem Titel „Übersicht Brexit/EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI“ (vgl. Artikel „Angst vor dem Sicherheitsgau“, ZEIT ONLINE vom 23. Januar 2019, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/brexit-bundesinnenministerium-warnung)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1903 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Übersicht Brexit/EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI [#63037] - (#1903)
Datum
28. März 2019 10:28
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1903 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
ZII4-13002/4#1903 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meine Postanschrift. Ich bitte Sie jedoch um …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Übersicht Brexit/EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI [#63037] - (#1903) [#63037]
Datum
3. April 2019 23:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZII4-13002/4#1903 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meine Postanschrift. Ich bitte Sie jedoch um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Meine private E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
ZII4<< Adresse entfernt >>13002/4#1903 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfra…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG << Adresse entfernt >> Übersicht Brexit/EU<< Adresse entfernt >>Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI [#63037]
Datum
2. Mai 2019 16:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZII4<< Adresse entfernt >>13002/4#1903 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Brexit/EU<< Adresse entfernt >>Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI“ vom 27.03.2019 (#63037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63037 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitgesetz, hier: Übersicht Brexit / EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR / Interessenlage BMI [#63037]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitgesetz, hier: Übersicht Brexit / EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR / Interessenlage BMI [#63037]
Datum
7. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht Brexit/EU-Sicherheitszusammenarbeit mit GBR/Interessenlage BMI“ [#63037] [#63037]
Datum
9. Mai 2019 16:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63037 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde hat eine Teilherausgabe gemäß § 7 Abs. 2 IFG nicht geprüft. In den seltensten Fällen dürfte ein gesamtes Dokument zurückzuhaltende Informationen enthalten. Oft sind Schwärzungen von Teilen des Dokumentes ausreichend. Teilherausgabe von Informationen würde antragstellenden Personen zeigen, dass die Behörde das Transparenzgebot des IFG ernst nimmt. Außerdem habe ich das BMI gemäß § 1 Abs. 2 IFG ausdrücklich um eine Antwort per E-Mail gebeten. Sie wissen: "Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs (elektronisch, schriftlich, mündlich), darf die Behörde nur aus wichtigem Grund eine andere Art wählen." In der Antwort des BMI, die mir per Briefpost zugestellt wurde, wurde gar kein (wichtiger) Grund, eine andere Art zu wählen, angegeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 63037.pdf - 2019-05-07_1-bmi-antwort.pdf Anfragenr: 63037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Mai 2019 15:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
476,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/002 II#0449 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/002 II#0449
Datum
8. Oktober 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/002 II#0449 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen