Sehr
geehrteAntragsteller/in
gerne nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 13.06.2019, die ich von der Polizeiinspektion in Germersheim erhalten habe.
Ihre Anfrage hinsichtlich der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der Ortschaft Schwegenheim können wir wie folgt beantworten. Dazu möchte ich vorab feststellen, dass die Polizeiinspektion Germersheim Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich mit Laserpistolen und unverzüglich folgender Verkehrskontrolle durchführt. Lediglich diese Auswertungen liegen hier vor. Die unten aufgeführte Aufschlüsselung der Straßen aus den Jahren 2017 und 2018 orientieren sich an den gewünschten Kriterien: Anzahl der gemessenen Fahrzeuge, Ordnungswidrigkeiten (Verwarnungsgelder/Bußgelder) sowie Fahrverbote.
2017
09.11.2017, von 09:45 bis 10:30 Uhr in der Rappengasse (30km/h beschränkt)
12 Fahrzeuge gemessen, davon 2 gebührenpflichtige Verwarnungen. Als Spitzenwert wurde 42 Km/h registriert.
2018
Hauptstraße (30km/h beschränkt)
07.03.2018, 08:30-09:30 Uhr
48 Fahrzeuge gemessen, davon 5 gebührenpflichtige Verwarnungen, eine OWI-Anzeige mit Fahrverbot. Als Spitzenwert wurde 64 Km/h registriert.
07.03.2018,11:35-12:25 Uhr
54 Fahrzeuge gemessen, davon 6 gebührenpflichtige Verwarnungen. Als Spitzenwert wurde 48 Km/h registriert.
19.03.2018,19:50-21:00 Uhr
43 Fahrzeuge gemessen, davon 7 gebührenpflichtige Verwarnungen, eine OWI-Anzeige. Als Spitzenwert wurde 55 Km/h registriert.
06.04.2018,10:25-11:00 Uhr
39 Fahrzeuge gemessen, davon 4 gebührenpflichtige Verwarnungen. Als Spitzenwert wurde 44 Km/h registriert.
Bahnhofstraße
25.07.2018,08:50-09:30 Uhr
3 Fahrzeuge gemessen und keine Verstöße festgestellt.
Abschließend möchten wir auf unsere Verkehrsstatistiken hinweisen, die sie unter
https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-rheinpfalz/polizeidirektion-landau/polizeiinspektion-germersheim/
abrufen können.
Hier sind die Zahlen für den gesamten Dienstbezirk dargestellt.
Aus einem Auszug - Seite 20 der Statistik 2018, 9.3 Geschwindigkeitskontrollen - ergibt sich folgendes:
Im Jahr 2018 wurden anhand der örtlichen Unfallanalyse (in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern) und auch aufgrund von Bürgerbeschwerden, insbesondere an Gefahrenstellen wie Schulen, Kindergärten, in Wohngebieten oder in Baustellenbereichen, 133 Geschwindigkeitskontrollen mit der "Laserpistole"
durchgeführt. Die reine Messzeit betrug hierbei rund 123 Stunden.
Ergebnis:
Gemessene Fahrzeuge: 5235
Verwarnungen: 1012
Ordnungswidrigkeiten: 56
Fahrverbote: 3
Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 20,40%
Im Vorjahr wurden 98 Geschwindigkeitskontrollen mit einer Messzeit von ca. 99 Stunden durchgeführt. Die Beanstandungsquote lag im Jahr 2017 bei 17,81%.
Aufgrund des § 12 Abs. 4 des Landestransparenzgesetzes für Rheinland-Pfalz weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen.
Dem anknüpfend übermitteln wir Ihnen die Anschrift des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Wir hoffen, Sie hiermit abschließend informiert zu haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz einzulegen. Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz, Wittelsbachstraße 3, 67061 Ludwigshafen, oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen