Übersicht der Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Ortsgemeinde Schwegenheim

Eine Übersicht über die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Ortsgemeinde Schwegenheim in 2017 und 2018 mit folgender Aufschlüsselung:
Anzahl der
- Gemessene Fahrzeuge
- Ordnungswidrigkeiten
- Bußgelder
- Fahrverbote
Bitte nennen Sie mir auch in welchen Zonen gemessen wurde (50er, 30er, verkehrsberuhigter Bereich).
Bitte ergänzen Sie die Angaben mit den Tagen an denen diese Kontrollen durchgeführt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht üb…
An Polizeiinspektion Germersheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Ortsgemeinde Schwegenheim [#150461]
Datum
13. Juni 2019 15:55
An
Polizeiinspektion Germersheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Ortsgemeinde Schwegenheim in 2017 und 2018 mit folgender Aufschlüsselung: Anzahl der - Gemessene Fahrzeuge - Ordnungswidrigkeiten - Bußgelder - Fahrverbote Bitte nennen Sie mir auch in welchen Zonen gemessen wurde (50er, 30er, verkehrsberuhigter Bereich). Bitte ergänzen Sie die Angaben mit den Tagen an denen diese Kontrollen durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeiinspektion Germersheim
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 13.06.2019, die ich von der Polizeiinspekt…
Von
Polizeiinspektion Germersheim
Betreff
Übersicht der Geschwindigkeitskontrollen innerhalb der Ortsgemeinde Schwegenheim [#150461]
Datum
27. Juni 2019 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 13.06.2019, die ich von der Polizeiinspektion in Germersheim erhalten habe. Ihre Anfrage hinsichtlich der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der Ortschaft Schwegenheim können wir wie folgt beantworten. Dazu möchte ich vorab feststellen, dass die Polizeiinspektion Germersheim Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich mit Laserpistolen und unverzüglich folgender Verkehrskontrolle durchführt. Lediglich diese Auswertungen liegen hier vor. Die unten aufgeführte Aufschlüsselung der Straßen aus den Jahren 2017 und 2018 orientieren sich an den gewünschten Kriterien: Anzahl der gemessenen Fahrzeuge, Ordnungswidrigkeiten (Verwarnungsgelder/Bußgelder) sowie Fahrverbote. 2017 09.11.2017, von 09:45 bis 10:30 Uhr in der Rappengasse (30km/h beschränkt) 12 Fahrzeuge gemessen, davon 2 gebührenpflichtige Verwarnungen. Als Spitzenwert wurde 42 Km/h registriert. 2018 Hauptstraße (30km/h beschränkt) 07.03.2018, 08:30-09:30 Uhr 48 Fahrzeuge gemessen, davon 5 gebührenpflichtige Verwarnungen, eine OWI-Anzeige mit Fahrverbot. Als Spitzenwert wurde 64 Km/h registriert. 07.03.2018,11:35-12:25 Uhr 54 Fahrzeuge gemessen, davon 6 gebührenpflichtige Verwarnungen. Als Spitzenwert wurde 48 Km/h registriert. 19.03.2018,19:50-21:00 Uhr 43 Fahrzeuge gemessen, davon 7 gebührenpflichtige Verwarnungen, eine OWI-Anzeige. Als Spitzenwert wurde 55 Km/h registriert. 06.04.2018,10:25-11:00 Uhr 39 Fahrzeuge gemessen, davon 4 gebührenpflichtige Verwarnungen. Als Spitzenwert wurde 44 Km/h registriert. Bahnhofstraße 25.07.2018,08:50-09:30 Uhr 3 Fahrzeuge gemessen und keine Verstöße festgestellt. Abschließend möchten wir auf unsere Verkehrsstatistiken hinweisen, die sie unter https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-rheinpfalz/polizeidirektion-landau/polizeiinspektion-germersheim/ abrufen können. Hier sind die Zahlen für den gesamten Dienstbezirk dargestellt. Aus einem Auszug - Seite 20 der Statistik 2018, 9.3 Geschwindigkeitskontrollen - ergibt sich folgendes: Im Jahr 2018 wurden anhand der örtlichen Unfallanalyse (in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern) und auch aufgrund von Bürgerbeschwerden, insbesondere an Gefahrenstellen wie Schulen, Kindergärten, in Wohngebieten oder in Baustellenbereichen, 133 Geschwindigkeitskontrollen mit der "Laserpistole" durchgeführt. Die reine Messzeit betrug hierbei rund 123 Stunden. Ergebnis: Gemessene Fahrzeuge: 5235 Verwarnungen: 1012 Ordnungswidrigkeiten: 56 Fahrverbote: 3 Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 20,40% Im Vorjahr wurden 98 Geschwindigkeitskontrollen mit einer Messzeit von ca. 99 Stunden durchgeführt. Die Beanstandungsquote lag im Jahr 2017 bei 17,81%. Aufgrund des § 12 Abs. 4 des Landestransparenzgesetzes für Rheinland-Pfalz weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen. Dem anknüpfend übermitteln wir Ihnen die Anschrift des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40 55020 Mainz Wir hoffen, Sie hiermit abschließend informiert zu haben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz, Wittelsbachstraße 3, 67061 Ludwigshafen, oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen