Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017

Antrag nach dem PresseG BR/BremIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- eine Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017: jeweils, wann die Funkzellenabfrage getätigt wurde, geografisch für welchen Teil der Stadt, wie viele Personen/Geräte davon betroffen waren sowie was der Anlass für die jeweilige Funkzellenabfrage war.

Sollten Ihnen solche Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um gemeinsame Klärung, inwieweit Ihnen zum Thema Funkzellenabfragen in Bremerhaven im Jahr 2017 Informationen vorliegen.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten aufgeschlüsselt und detailliert anzugeben, sodass ich diese nachvollziehen kann.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2018
  • Frist
    23. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem PresseG BR/BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übe…
An Ortspolizeibehörde Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017 [#26208]
Datum
20. Januar 2018 04:21
An
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem PresseG BR/BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017: jeweils, wann die Funkzellenabfrage getätigt wurde, geografisch für welchen Teil der Stadt, wie viele Personen/Geräte davon betroffen waren sowie was der Anlass für die jeweilige Funkzellenabfrage war. Sollten Ihnen solche Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um gemeinsame Klärung, inwieweit Ihnen zum Thema Funkzellenabfragen in Bremerhaven im Jahr 2017 Informationen vorliegen. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten aufgeschlüsselt und detailliert anzugeben, sodass ich diese nachvollziehen kann. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Empfangsbestätigung für meine E-Mail 20. Januar 2018 um 04:21 Uhr. M…
An Ortspolizeibehörde Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017 [#26208]
Datum
23. Januar 2018 22:18
An
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Empfangsbestätigung für meine E-Mail 20. Januar 2018 um 04:21 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige gern den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre Anfrage wird von mir bearbeitet, au…
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Betreff
AW: Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017 [#26208]
Datum
24. Januar 2018 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige gern den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre Anfrage wird von mir bearbeitet, auf die ich zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert zurückkommen werde. Mit freundlichen Grüßen
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Kein Nachrichtentext
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2018
Status
Warte auf Antwort
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
[nach OCR]
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017“ [#26208]
Datum
7. Februar 2018 13:36
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26208 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde sich auf § 7 Absatz 1 Satz 3 BremIFG beruft und einen Ausweis fordert, unabhängig davon, ob es eine presserechtliche oder BremIFG-Anfrage ist. Auf telefonische Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Behörde teilte man mir mit: Dass laut dem Sachbearbeiter meiner Anfrage aufgrund meiner Anfrage kein Gebührenbescheid ergehen wird, man meinen vollständigen Namen sowie die Adresse hat und keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangiert sind und auch höchstwahrscheinlich kein Drittbeteiligungsverfahren getätigt werden muss, sei dafür irrelevant. Die Polizei müsse wissen, mit wem sie kommuniziert. Schließlich könne ja jeder irgendeinen Namen und Adresse angeben, ohne wirklich diese Person zu sein. Ich halte diese Sichtweise der Ortspolizeibehörde Bremerhaven für falsch, da hier der Ermessensspielraum bei der kann-Entscheidung nicht berücksichtigt wird: Vielmehr wird ermessensfehlerhaft immer eine Kopie des Personalausweises gefordert. Aus meiner Sicht hat das präventive Fordern einer Personalausweiskopie oder -vorlage eine abschreckende Wirkung und ist auch im Hinblick auf Datenschutz und den Schutz der Presse negativ zu bewerten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
[nach OCR]
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Februar 2018
Status
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
[nach OCR]
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Februar 2018
Status

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in in einem Telefongespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Ortspolizeibehörd…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Übersicht der in Bremerhaven getätigten Funkzellenabfragen für das Jahr 2017“ [#26208]
Datum
14. Februar 2018 17:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in einem Telefongespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven habe ich erläutert, dass es zwar grundsätzlich zulässig sein, kann, einen Identitätsnachweis anzufordern, da dies auch in § 7 Absatz 1 Satz 3 BremIFG vorgesehen ist. Ich habe aber auch klargestellt, dass ein solcher Identitätsnachweis nur verlangt werden kann, wenn dies zur ordnungsgemäßen Gewährung des Informationszugangs erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Zustellung eines Bescheids erfolgen muss oder sichergestellt werden muss, dass eine Gebührenforderung auch vollstreckt werden kann. Zudem kann in Ausnahmefällen ein Identitätsnachweis dann gefordert werden, wenn es im Rahmen der Abwägung mit schützenswerten Drittinteressen gerade auf die Identität des Antragsstellers ankommen sollte. Hierbei ist aber immer zu beachten, dass es sich bei der Regelung in § 7 Absatz 1 Satz 3 BremIFG um eine Ermessensvorschrift handelt, so dass auch in den genannten Fällen nicht in jedem Fall ein Identitätsnachweis erforderlich sein kann. Dies könnte zum Beispiel zu berücksichtigen sein, wenn die Identität des Antragstellers bereits bekannt ist oder die Anschrift durch den Zugang eines mit einfacher Post aufgegebenen Schreibens verifiziert werden konnte. Ein solcher Identitätsnachweis darf zudem nicht weitergehen als zur Feststellung der Identität unbedingt erforderlich. Daher muss Ihnen neben der Zusendung einer Kopie des gesamten Personalausweises auch die Möglichkeit gegeben werden, für den Identitätsnachweis nicht relevante Teile des Personalausweises in der Kopie unkenntlich zu machen. Zudem sollte es hier auch ermöglicht werden, dass Sie den Personalausweis bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven lediglich persönlich vorlegen und in den Akten vermerkt wird, dass Sie sich ordnungsgemäß identifiziert haben. Dann ist auch die Überlassung einer Kopie nicht erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass die Kopie des Personalausweises zu vernichten ist, sobald diese für eine Identitätsfeststellung nicht mehr benötigt wird, weil sie ihre Nachweiskraft erbracht hat. Ich übersende diese verschriftlichte Stellungnahme hiermit gleichzeitig auch an den zuständigen Sachbearbeiter für Ihre Anfrage und hoffe, dass Sie gemeinsam eine für beide Seiten und auch rechtlich akzeptable Lösung finden. Sollten sich noch weitere Probleme in diesem Verfahren auf Informationszugang auftun, können Sie sich jederzeit gerne wieder an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen