Übersicht der Widerspruchausschußtreffen BG Verkehr für 2017ff

Ich möchte gerne eine Liste erhalten in dem die stattgefundenen Treffen des oder der Widerspruchausschüsse der BG Verkehr seit 2017 inklusive der Anzahl an behandelten Widersprüchen verzeichnet ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
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Eike Döring
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte …
An Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Details
Von
Eike Döring
Betreff
Übersicht der Widerspruchausschußtreffen BG Verkehr für 2017ff [#166221]
Datum
10. September 2019 04:44
An
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne eine Liste erhalten in dem die stattgefundenen Treffen des oder der Widerspruchausschüsse der BG Verkehr seit 2017 inklusive der Anzahl an behandelten Widersprüchen verzeichnet ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eike Döring <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Eike Döring << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eike Döring
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Ihre Anfrage vom 10.09.2019 Sehr geehrter Herr Döring, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfragen. A…
Von
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.09.2019
Datum
8. Oktober 2019 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Döring, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfragen. Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten ist es uns leider noch nicht möglich, Ihnen eine abschließende Stellungnahme zukommen zu lassen. Wir haben uns nunmehr den 23.10.2019 notiert und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
AW: Ihre Anfrage vom 10.09.2019 Sehr geehrter Herr Döring, in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf …
Von
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.09.2019
Datum
22. Oktober 2019 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Döring, in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre zwei E-Mails vom 10.09.2019, in denen Sie um Übersendung der Protokolle des Wahlausschusses sowie einer Liste zu den Widerspruchsausschüssen bitten. Unseres Erachtens steht Ihnen kein Anspruch auf Zuleitung der begehrten Unterlagen des Wahlausschusses nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu, wozu wir nachfolgend näher ausführen. Hinsichtlich der Protokolle des Wahlausschusses der BG Verkehr zur Sozialwahl machen wir Sie auf § 9 Abs. 3 IFG aufmerksam, wonach ein Antrag abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt. Dies ist vorliegend der Fall. Hierzu verweisen wir Sie noch einmal auf den Ihnen mit Schreiben vom 04.09.2019 bereits übermittelten Link zu unserer Homepage. Dort hat der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl gem. § 28 Abs. 2 SVWO i.V.m. § 61 Abs. 1 SVWO ordnungsgemäß bekanntgemacht und ist für jede interessierte Person einsehbar. Die Bekanntmachung enthält die Kernaussagen der Niederschrift der letzten Sitzung des Wahlausschusses vom 05.10.2017. Auf Ihre Anfrage nach den Sitzungen der Widerspruchsausschüsse inklusive der Anzahl der behandelten Widersprüche können wir Ihnen folgende Auskunft erteilen: 2017: 2021 Vorlagen in 54 Sitzungen 2018: 1861 Vorlagen in 52 Sitzungen 2019: 1378 Vorlagen in 38 Sitzungen (Quartal I - III) Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
IFG-Bescheid: Unterlagen zur Sozialwahl: mail vom 06.Juni 2020-Wahlprotokolle des Wahlleiters (#166222) Sehr geehr…
Von
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Betreff
IFG-Bescheid: Unterlagen zur Sozialwahl: mail vom 06.Juni 2020-Wahlprotokolle des Wahlleiters (#166222)
Datum
22. Juni 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Döring, Sie haben im Nachgang zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage "Wahlprotokolle des Wahlleiters" vom 10.09.2019, die wir Ihnen mit E-Mail vom 22.10.2019 beantwortet hatten, eine erneute Anfrage per E-Mail von 06.06.2020 nach § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu diesem Thema an uns gerichtet. In dieser bitten Sie uns, Ihnen folgendes zuzusenden: * die Wahlakte der Sozialwahl 2017 der BG Verkehr, * die Protokolle der Sitzungen des Wahlausschusses. * die Einladungen zu den einzelnen Sitzungen des Wahlausschusses. * die Geschäftsordnung des Wahlausschusses. * die Beschlüsse des Wahlausschusses. * den Beschluss des Vorstandes der BG Verkehr und ggf. der anderen BGs zur Bestellung eines Wahlausschusses. Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Wahlausschusses teilen wir Ihnen folgendes mit: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. Dem IFG liegt ein funktioneller Behördenbegriff zugrunde. Danach ist Behörde im Sinne des IFG jede Stelle im Sinne einer eigenständigen Organisationseinheit, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahr nimmt. Ihre Anfrage betrifft den Bereich des Wahlausschusses für die Wahlen in der Sozialversicherung. Der Wahlausschuss ist jedoch - was seine originäre Tätigkeit betrifft - nicht "Behörde" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG, sondern er ist Wahlorgan (§ 53 Abs. 1 SGB IV) zur Durchführung der Wahlen. Er ist damit ein Organ eigener Art und steht außerhalb der Behördenorganisation. Der Wahlaus-schuss handelt auch funktionell nicht als Teil der Verwaltung. Bei seinen Entscheidungen und Maß-nahmen handelt es um Wahlverfahrensakte und nicht um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz. Im Ergebnis besteht gegenüber dem Wahlausschuss kein Anspruch auf Informationszugang auf Grundlage des IFG. Soweit Sie um die Zusendung des Beschlusses des Vorstandes der BG Verkehr zur Bestellung des Wahlausschusses bitten, erlauben Sie den nachfolgenden Hinweis: Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich, vgl. § 63 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der BG Verkehr. Aus diesem Grund haben Sie auch insoweit keinen Anspruch auf Informationszugang. Wir hatten Sie bereits mit unserem Schreiben vom 22.10.20219 informiert, dass ein Antrag abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt, vgl. § 9 Abs. 3 IFG. Zu den Sozialwahlen 2017 gab es regelmäßig umfangreiche Veröffentlichungen auf der Homepage der BG Verkehr, die heute noch abrufbar sind. Um Ihnen inhaltlich weiterzuhelfen, haben wir Ihnen die Veröffentlichungen nachfolgend zusammen-gestellt: Festlegung neuer Termine für die Sozialwahlen bei der BG Verkehr https://www.bg-verkehr.de/die-bg-verkeh… Aufgrund der Fusion der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft mit der Unfallkasse Post Telekom hatte die Bundeswahlbeauftragte einige Termine für die Sozialwahlen bei der BG Verkehr neu festgelegt. Diese finden Sie unter dem vor-genannten Link. Die Veröffentlichung zur aktuellen personellen Zusammensetzung des Wahlausschusses, die der Vorstand bestellt hat, finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.bg-verkehr.de/die-bg-verkeh… Ferner hat der Wahlausschuss unter dem Link https://www.bg-verkehr.de/die-bg-verkeh… eine Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zur Vertreterversammlung veröffentlicht. Diese enthält Informationen über das Wahlverfahren. In der Veröffentlichung vom 01.02.2017 auf der Homepage der BG Verkehr ist unter dem Link https://www.bg-verkehr.de/die-bg-verkeh… zu lesen, dass es bei der BG Verkehr Friedenswahlen gibt mit der Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss. In dieser Veröffentlichung können Sie sehen, welche Vorschlagslisten eingereicht worden sind. Im Anschluss an die konstituierende Sitzung von Vertreterversammlung und Vorstand hat der Wahl-ausschuss unter dem anliegende Link https://www.bg-verkehr.de/die-bg-verkeh… das endgültige Wahlergebnis bekannt gemacht. Nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG ergeht diese Auskunft gebührenfrei. Unser Schreiben ist ein Bescheid nach dem IFG. Sie können dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder zur Niederschrift - nicht per E-Mail - bei der BG Verkehr, Ottenser Hauptstraße 54. 22765 Hamburg, einlegen. Sie erleichtern uns die richtige Einordnung im Haus, wenn Sie die zuständige Organisationseinheit Rechts- und Grundsatzangelegenheiten im Dezernat der Geschäftsführung dabei direkt anschreiben. Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen