Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu

1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMBF von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat
2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen.
Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Übersich…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu [#9094]
Datum
7. April 2015 15:54
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMBF von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat 2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen. Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage, in der Sie um Übersendung einer…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu [#9094]
Datum
7. Mai 2015 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage, in der Sie um Übersendung einer Übersicht aller Meinungsumfragen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Jahren 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat sowie der diesen zugrundeliegenden Verträge mit den jeweiligen Demoskopieinstituten bitten. Ich bitte um Verständnis, dass die zur Beantwortung Ihrer Anfrage notwendigen internen Abfragen erst jetzt abgeschlossen werden konnten. Bereits aufgrund des hierdurch angefallenen Verwaltungsaufwandes muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um eine kostenfrei zu erteilende, einfache Auskunft handelt. Vor einer formellen Bescheidung Ihres Antrages sehe ich mich daher gehalten, Sie zunächst über die diesbezüglichen Kostenfolgen zu informieren: Gemäß § 10 IFG werden für individuelle zurechenbare Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben, die auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen sind. Die Höhe dieser Gebühren und Auslagen richtet sich im Einzelnen nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 02. Januar 2006. Demnach ist für eine schriftliche Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften ein Gebührenrahmen von 30 bis 250 € vorgesehen. Müssen im Einzelfall jedoch zum Schutz öffentlicher und privater Belange Daten ausgesondert werden und entsteht so ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung der gewünschten Unterlagen, so orientiert sich die Gebühr an einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 €. Letzterer Gebührenrahmen findet auf die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Verträge Anwendung, da diese zunächst auf enthaltene personenbezogene Daten zu prüfen und diese ggf. zu schwärzen sind. Ferner sind zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Durch diese Arbeitsschritte entsteht ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand, wobei die konkrete Gebührenhöhe erst nach Abschluss dessen und Fertigung der ebenfalls kostenpflichtigen Fotokopien beziffert werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie auch unter diesen Umständen an Ihrem Antrag festhalten. Sollte ich von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung von Ihnen nicht gewünscht ist. Sollten Sie demgegenüber eine Bescheidung wünschen, bitte ich um Übermittlung einer zustellfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen