Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu

1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMZ von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat
2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen.
Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Übersich…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu [#9095]
Datum
7. April 2015 15:54
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMZ von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat 2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen. Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage #9095 über Frag den Staat, in d…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Wtrlt: Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu [#9095]
Datum
5. Mai 2015 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage #9095 über Frag den Staat, in dem Sie um Übersendung einer Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMZ von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat, und der Verträge mit den Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen, bitten. Hiermit informiere ich Sie wie gewünscht über ggf. entstehende Kosten Ihres Antrags: da in Verträgen regelmäßig sowohl personenbezogene Daten gemäß § 5 IFG als auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter gemäß § 6 IFG enthalten sein können, ist voraussichtlich ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG erforderlich. Somit wird es sich entgegen Ihrer Annahme bei dem Bescheid nicht um eine kostenfreie einfache Auskunft handeln. Gemäß Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) fallen bei Erteilung von schriftlichen Auskünften auch bei Herausgabe von Abschriften Gebühren zwischen 30 und 250 Euro an. Bei Erteilung einer schriftlichen Auskunft mit Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, können Kosten zwischen 60 und 500 Euro entstehen. Ich weise Sie weiter darauf hin, dass bei Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG die Monatsfrist bis zur Bescheidung nicht mehr gilt. Falls Sie den Antrag aufrechterhalten möchten, hier noch einige Hinweise: Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite fragdenstaat.de nicht sichergestellt. Wie auf der Plattform selbst erläutert wird, können durch eine Antwort bzw. Veröffentlichung der Antwort auf fragdenstaat.de u. a. keine Fristen in Gang gesetzt werden. Um Ihnen keine Auslagen für Kopien (0,10 € je DIN A4 Kopie) in Rechnung stellen zu müssen, würde ich Ihnen den Bescheid auf elektronischem Wege per E-Mail zuleiten. Hierzu müssten Sie mir noch Ihre persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen,