Übersicht über alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen in elektronischer Form

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Justizvollzugsanstalt Trier in elektronischer - ersatzweise in gedruckter - Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2014
  • Frist
    28. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersic…
An Justizvollzugsanstalt Trier Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Übersicht über alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen in elektronischer Form [#7592]
Datum
25. September 2014 12:43
An
Justizvollzugsanstalt Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Justizvollzugsanstalt Trier in elektronischer - ersatzweise in gedruckter - Form.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Justizvollzugsanstalt Trier
Sehr geehrter Herr Kratz, Ihren Antrag auf Auskunft/Einsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), d…
Von
Justizvollzugsanstalt Trier
Betreff
AW: Übersicht über alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen in elektronischer Form [#7592]
Datum
20. Oktober 2014 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kratz, Ihren Antrag auf Auskunft/Einsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) habe ich am 25.09.2014 erhalten. Ich bitte um Mitteilung einer postalischen Adresse, an die der Bescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie meine Adresse anbei. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Krat…
An Justizvollzugsanstalt Trier Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: Übersicht über alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen in elektronischer Form [#7592]
Datum
21. Oktober 2014 11:49
An
Justizvollzugsanstalt Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie meine Adresse anbei. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kratz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Justizvollzugsanstalt Trier
Sehr geehrter Herr Kratz, folgender Bescheid wird Ihnen wortgleich auf dem postalischen Wege zugestellt. Auf Ihr…
Von
Justizvollzugsanstalt Trier
Betreff
AW: AW: Übersicht über alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen in elektronischer Form [#7592]
Datum
28. Oktober 2014 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
21,4 KB
Sehr geehrter Herr Kratz, folgender Bescheid wird Ihnen wortgleich auf dem postalischen Wege zugestellt. Auf Ihre Anfrage vom 25.09.2014 hinsichtlich einer Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden der Justizvollzugsanstalt (JVA) Trier bescheide ich Sie wie folgt: In der Anlage übersende ich eine Übersicht derzeit gültiger interner Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden der JVA Trier. Weitere Vorgaben der JVA Trier, insbesondere interne Dienstanweisungen, befassen sich mit Abläufen innerhalb der Justizvollzugsanstalt, mit Sicherheitseinrichtungen und mit Handlungsanweisungen für Bedienstete. All dies ist sicherheitsrelevant und würde bei Bekanntwerden den ordnungsgemäßen Vollzug gefährden, gegebenenfalls sogar die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Bediensteten, Inhaftierten oder Dritten. Damit würde eine Auskunftserteilung die Tätigkeit der Strafvollzugsbehörde und die öffentliche Sicherheit gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) beeinträchtigen, so dass dieser Ausschlussgrund des LIFG gegeben ist. Gem. § 12 a Abs. 1 LIFG haben Sie die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem LIFG als verletzt ansehen. Darüber hinaus verfügt die JVA Trier nicht über Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 4 Landesumweltinformationsgesetz (LUIG). Auch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist nicht einschlägig, da eine Justizvollzugsbehörde keine zuständige Stelle gem. § 2 Abs. 3 VIG ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Trier, Gottbillstr. 14, 54294 Trier, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen