Übersicht über alle Spenden und Sponsorings der letzten 10 Jahre

eine Übersicht über alle Spenden und Sponsorings der Stadtwerke Trier und allen anhängenden Stiftungen und Instituionen der letzten 10 Jahre inklsuive des genauen Empfängers und der Höhe der Spende/des Sponsorings aufgeschlüsselt nach Jahr und Empfänger.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Dezember 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht…
An Stadtwerke Trier (SWT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle Spenden und Sponsorings der letzten 10 Jahre [#236174]
Datum
24. Dezember 2021 11:38
An
Stadtwerke Trier (SWT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle Spenden und Sponsorings der Stadtwerke Trier und allen anhängenden Stiftungen und Instituionen der letzten 10 Jahre inklsuive des genauen Empfängers und der Höhe der Spende/des Sponsorings aufgeschlüsselt nach Jahr und Empfänger.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236174/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtwerke Trier (SWT)
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 24.12.2021 ist hier eingegangen. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, da…
Von
Stadtwerke Trier (SWT)
Betreff
Übersicht über alle Spenden und Sponsorings der letzten 10 Jahre [#236174]
Datum
11. Januar 2022 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 24.12.2021 ist hier eingegangen. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass der von Ihnen nach § 2 Abs. 2 LTranspG gestellte Antrag auf Informationszugang aus verschiedenen Gründen nicht besteht bzw. in der vorliegenden Form nicht bearbeitet werden kann. Ihr Antrag ist zunächst zu unbestimmt im Sinne von § 11 Abs. 2 S. 2 LTranspG. Sie richten Ihren Antrag an die "Stadtwerke Trier". Die "Stadtwerke Trier" ist nunmehr keine juristische Person des öffentlichen oder des Privatrechts, die der Transparenzpflicht unterliegt. Die Stadtwerke Trier sind vielmehr ein Unternehmensverbund, der aus rechtlich selbständigen Unternehmen besteht, die zum allergrößten Teil nicht der Transparenzpflicht nach § 3 LTranspG unterliegen. Insoweit müssten Sie Ihren Antrag auf Auskunft konkretsieren. Soweit Sie im Übrigen um Übersendung einer Übersicht über alle Spenden und Sponsorings der letzten 10 Jahre bitten, ist darauf hinzuweisen, dass eine Pflicht zur Übersendung solcher Informationen nach unserem Dafürhalten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LTranspG nicht besteht, da durch die Übersendung solcher Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzt würden und nicht auszuschließen ist, dass durch das Bekanntwerden der Informationen personenbezogene Daten Dritter offenbart würden, ohne dass eine Einwilligung dieser betroffenen Personen vorliegt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des LTranspG sind gemäß § 5 Abs. 6 LTranspG alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger Schaden zuzufügen. Losgelöst davon, dass wie gezeigt, eine Transparenzpflicht größtenteils nicht besteht, ist die Bekanntgabe von Spenden oder Sponsorings u. E. dazu geeignet, die Wettbewerbsstellung einzelner Unternehmen der Unternehmensgruppe zu schmälern. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir Ihrem Antrag auf Übersendung der erbetenen Informationen nicht stattgeben können. Mit freundlichen Grüßen