Übersicht über die Anzahl der Beratungen nach Jahren und Kategorien, sowie dafür verrechneter Aufwand

Im Zeitraum vom 1.1.2009 bis 30.09.2014 wurden über das elektronische Kontaktformular Ihrer Internetseite 5.241 Beratungsanfragen herangetragen.

Wie schlüsselt sich dies nach den einzelnen Jahren auf?
Alle weiteren Fragen bitte auch jeweils nach Jahr aufgeschlüsselt liefern:

Wieviele Anfragen waren von Privatpersonen, Firmen bzw. staatlichen Institutionen?
Wieviele Anfragen haben zu welchen Aktionen ihrer Seite geführt (über Ansprüche informieren,
Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen,
Beratungen durch andere Stellen vermitteln und
eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben)?
Wieviele Stellen stehen dafür in ihrem Haus zur Verfügung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2014
  • Frist
    13. Dezember 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zeitraum vom …
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über die Anzahl der Beratungen nach Jahren und Kategorien, sowie dafür verrechneter Aufwand [#7961]
Datum
11. November 2014 20:48
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zeitraum vom 1.1.2009 bis 30.09.2014 wurden über das elektronische Kontaktformular Ihrer Internetseite 5.241 Beratungsanfragen herangetragen. Wie schlüsselt sich dies nach den einzelnen Jahren auf? Alle weiteren Fragen bitte auch jeweils nach Jahr aufgeschlüsselt liefern: Wieviele Anfragen waren von Privatpersonen, Firmen bzw. staatlichen Institutionen? Wieviele Anfragen haben zu welchen Aktionen ihrer Seite geführt (über Ansprüche informieren, Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen, Beratungen durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben)? Wieviele Stellen stehen dafür in ihrem Haus zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.11.2014 an die Antidiskriminierungsste…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
AW: Übersicht über die Anzahl der Beratungen nach Jahren und Kategorien, sowie dafür verrechneter Aufwand [#7961]
Datum
14. November 2014 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.11.2014 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die ich wie folgt beantworte: Die ADS verfügt weder über Umwelt- noch über Verbraucherinformationen i.S.d. § 2 UIG bzw. § 1 VIG. Gemäß § 1 Abs. 1 IFG haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Einsicht in bzw. die Mitteilung von in unseren Akten vorhandenen Daten. In diesen Unterlagen sind nicht alle von Ihnen gewünschten Informationen vorhanden, so dass wir Ihnen nur eingeschränkt Auskunft geben können. Die Anfragezahlen haben wir Ihnen zur besseren Übersichtlichkeit unten aufgelistet. Im Zeitraum vom 1.1.2009 bis 30.09.2014 wurden über das elektronische Kontaktformular unserer Internetseite 5.241 Beratungsanfragen herangetragen. Diese sind nach den einzelnen Jahren wie folgt aufzuteilen: Jahr Anfragen über Kontaktformular Ausgehend von Privatpersonen Ausgehend von Firmen bzw. staatlichen Institutionen 2009 790 779 11 2010 918 905 13 2011 890 878 12 2012 1228 1217 11 2013 888 863 25 1.1.2014 bis 30.9.2014 527 513 14 Die verschiedenen gesetzlich vorgesehen Handlungsmöglichkeiten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Die Beratungsanfragen können von 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ADS bearbeitet werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft, für die wir keine Gebühren erheben, helfen konnten und verbleiben mit freundlichen Grüßen