Übersicht über die Handlungsempfehlungen, Gleichstellungsrichtlinien etc. der (Personal-)Verwaltung zur Umsetzung der Europarat-Resolution 2079/15 bzw. der Forderung im NRW-Koalitionsvertrag nach Doppelresidenz als Idealfall

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über die in der (Personal-)Verwaltung des Oberlandesgerichts Köln verfügbaren Informationen, Handlungsempfehlungen, Gleichstellungsrichtlinien, Sensibilisierungs- bzw. Fortbildungsunterlagen zur Umsetzung

1) der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 (2015)
2) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall"

Insbesondere: Positionspapiere, Konzepte, Handlungsempfehlungen, Maßnahmenkataloge, Überlegungen zum Abbau struktureller Diskriminierungen von getrennterziehenden Erziehungsberechtigten in den Angelegenheiten des täglichen Lebens etc. Gibt es entsprechende Informationen in den Unterlagen des Oberlandesgerichts Köln generell und in der (Personal-)Verwaltung im Besonderen?

Es interessieren explizit gleichstellungsorientierte Informationen zu Getrennterziehenden bzw. Getrennterziehen-Wollenden, nicht zu den manchmal so genannten "Alleinerziehenden" im Sinne von Alleinerziehen-Müssenden bzw. Alleinerziehen-Wollenden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgen…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Übersicht über die Handlungsempfehlungen, Gleichstellungsrichtlinien etc. der (Personal-)Verwaltung zur Umsetzung der Europarat-Resolution 2079/15 bzw. der Forderung im NRW-Koalitionsvertrag nach Doppelresidenz als Idealfall [#141324]
Datum
12. Mai 2019 21:41
An
Oberlandesgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die in der (Personal-)Verwaltung des Oberlandesgerichts Köln verfügbaren Informationen, Handlungsempfehlungen, Gleichstellungsrichtlinien, Sensibilisierungs- bzw. Fortbildungsunterlagen zur Umsetzung 1) der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079 (2015) 2) der Forderung im Koalitionsvertrag für das Land NRW nach "Doppelresidenz als Idealfall" Insbesondere: Positionspapiere, Konzepte, Handlungsempfehlungen, Maßnahmenkataloge, Überlegungen zum Abbau struktureller Diskriminierungen von getrennterziehenden Erziehungsberechtigten in den Angelegenheiten des täglichen Lebens etc. Gibt es entsprechende Informationen in den Unterlagen des Oberlandesgerichts Köln generell und in der (Personal-)Verwaltung im Besonderen? Es interessieren explizit gleichstellungsorientierte Informationen zu Getrennterziehenden bzw. Getrennterziehen-Wollenden, nicht zu den manchmal so genannten "Alleinerziehenden" im Sinne von Alleinerziehen-Müssenden bzw. Alleinerziehen-Wollenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Oberlandesgericht Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Mai 2019 21:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Oberlandesgericht Köln
Auskunftsersuchen vom 12052019 Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Auskunftsersuchen vom 12052019
Datum
23. Mai 2019 10:19
Status
Warte auf Antwort
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322 Bytes
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440 Bytes


Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Auskunftsersuchen vom 12052019 [#141324] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rechtsstaa…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Auskunftsersuchen vom 12052019 [#141324]
Datum
23. Mai 2019 18:04
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rechtsstaatlich in vielerlei Hinsicht zitierwürdige Antwort, die ich neben der LDI NRW über Strohleute ggf. an den Landtag mit oder ohne Ihr freundliches Einverständnis weiterleiten werde. Nun materiell zu Ihrem "Bescheid" und Verständnis vom Rechtsstaat. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de). Ich rüge Ihren nicht unterschriebenen Bescheid zu dem öffentlich verlinkten Antrag und werde ihn an die LDI NRW und über Strohleute ggf. an den Landtag weiterleiten, um die Rechtsauffassung der Staatskanzlei öffentlich zu überprüfen. Als juristischer Laie möchte ich Sie bzw. die Ihren Zwischenbescheid unterzeichnende Richterin am Oberlandesgericht ergänzend an Folgendes: "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. Und: "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Mein Name ist Rainer Zufall und ich habe rein zufällig meinen Antrag per email gestellt. Dies reicht für Ihre Aufgabenerfüllung im Rahmen der Erteilung der einfachen Antwort und der klar eingegrenzten Information vollkommen aus. Was Sie mit Ihren Transparenzverständnissen andeuten wollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Seien Sie versichert, dass sich hinter meinem Pseudonym eine natürliche Person befindet. Wenn Sie mir die Uhrzeit nennen, kann ich Sie mit einer sehr natürlich klingenden Stimme anrufen und durch schlüssiges Verhalten den Antrag wiederholen. Bitte orientieren Sie sich am Rechsstaatsprinzip und der Gesetzesbegründung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 141324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Auskunftsersuchen vom 12052019 [#141324] Sehr geehrte<< Anrede >> ich weise noch darauf hin, dass…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Auskunftsersuchen vom 12052019 [#141324]
Datum
24. Mai 2019 10:08
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich weise noch darauf hin, dass andere Anfragen von Rainer Zufall per fragdenstaat.de an Ihre gesetzestreue Behörde bereits ohne Ausforschungen des bürgerlichen Namen beantwortet worden sind. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 141324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Auskunftsersuchen vom 12052019 [#141324] Sehr geehrte<< Anrede >> die gesetzliche Maximalfrist vo…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Auskunftsersuchen vom 12052019 [#141324]
Datum
12. Juni 2019 18:43
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die gesetzliche Maximalfrist von 1 Monat endet in Kürze. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 141324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
„Übersicht über Handlungsempfehlungen, Gleichstellungsrichtlinien etc. der (Personal-)Verwaltung zur Umsetzung der…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
„Übersicht über Handlungsempfehlungen, Gleichstellungsrichtlinien etc. der (Personal-)Verwaltung zur Umsetzung der Europarat-Resolution 2079/15 bzw. der Forderung im NRW-Koalitionsvertrag nach Doppelresidenz als Idealfall [#141324] [#141324]
Datum
15. Juni 2019 02:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/141324 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil innerhalb 1 Monats die Informationen nicht zur Verfügung gestellt wurden und zudem ohne obligatorische Belehrung nach der DSGVO-EU in anlassloser Weise personenbezogene Daten rein prophylaktisch abgefragt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 141324.pdf - 2019-05-23_1-1.Eingang-RS.docx - 2019-05-23_1-image001.png - 2019-05-23_1-image002.png Anfragenr: 141324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Oberlandesgericht Köln
Ihr Antrag vom 12.05.2019
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Ihr Antrag vom 12.05.2019
Datum
4. Juli 2019 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
384,9 KB