Übersicht über Dokumente / Aktenbestände

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über vorhandene Schriftsätze (Datum, Aktenzeichen, Titel) in Zusammenhang mit der Piratenpartei aus den Jahren 2021 und 2022.

Nach entsprechenden Medienberichten sei die Landeswahlleiterin im Februar informiert worden, dass die Stadt Kiel es über Wochen nicht geschafft hat, die Unterstützungsunterschriften für die Piratenpartei SH zu bearbeiten / zu verifizieren.

Angesichts der Tatsache, dass die Piratenpartei SH schon von der letzten Bundestagswahl ausgeschlossen war, weil die Ämter die Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht bestätigt haben, und es nun bei der nächsten Wahl auch wieder Probleme gibt, ist dies natürlich brisant.

Ich möchte mir einen Überblick verschaffen, ob es Schriftwechsel, v.a. mit der Stadt Kiel gegeben hat, um die einzelnen Dokumente dann ggf. nach dem IZG-SH zu beantragen.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt aufgrund des öffentlichen Interesses an einer korrekten Wahl die Kostenfreiheit.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, im Übrigen widerspreche ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über vo…
An Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Dokumente / Aktenbestände [#245370]
Datum
3. April 2022 00:20
An
Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über vorhandene Schriftsätze (Datum, Aktenzeichen, Titel) in Zusammenhang mit der Piratenpartei aus den Jahren 2021 und 2022. Nach entsprechenden Medienberichten sei die Landeswahlleiterin im Februar informiert worden, dass die Stadt Kiel es über Wochen nicht geschafft hat, die Unterstützungsunterschriften für die Piratenpartei SH zu bearbeiten / zu verifizieren. Angesichts der Tatsache, dass die Piratenpartei SH schon von der letzten Bundestagswahl ausgeschlossen war, weil die Ämter die Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht bestätigt haben, und es nun bei der nächsten Wahl auch wieder Probleme gibt, ist dies natürlich brisant. Ich möchte mir einen Überblick verschaffen, ob es Schriftwechsel, v.a. mit der Stadt Kiel gegeben hat, um die einzelnen Dokumente dann ggf. nach dem IZG-SH zu beantragen. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt aufgrund des öffentlichen Interesses an einer korrekten Wahl die Kostenfreiheit. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, im Übrigen widerspreche ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 245370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245370/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Dokumente / Aktenbestände“ vom …
An Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über Dokumente / Aktenbestände [#245370]
Datum
7. Mai 2022 10:32
An
Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Dokumente / Aktenbestände“ vom 03.04.2022 (#245370) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich möchte daher gerne freundlich an die Angelegenheit erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Dokumente / Aktenbestände“ vom …
An Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über Dokumente / Aktenbestände [#245370]
Datum
30. Mai 2022 16:07
An
Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Dokumente / Aktenbestände“ vom 03.04.2022 (#245370) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, da ich ansonsten Beschwerde beim ULD als zuständige Informationsfreiheits-Aufsichtsbehörde erheben müsste. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> zu der von Ihnen geschilderten Problematik existiert hier kein Schriftve…
Von
Der Landeswahlleiter Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Übersicht über Dokumente / Aktenbestände [#245370]
Datum
2. Juni 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu der von Ihnen geschilderten Problematik existiert hier kein Schriftverkehr zwischen der Landeswahlleitung und der Stadt Kiel. Aufgrund der Presseinformation der Piratenpartei aus dem Februar 2022 gab es ein klärendes Telefongespräch zwischen dem Kreis- und dem Landeswahlleiter. Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Landeswahlleiter keine Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, sondern ein unabhängiges Wahlorgan ist. Freundliche Grüße