Übersicht über neu erstellte Gemeinwohlbilanzen nach Erwähnung in Koalitionsvertrag

Unter der Überschrift "RESSOURCENVERBRAUCH VON WACHSTUM ENTKOPPELN" schreiben Sie auf Seite 14 Ihres Koalitionsvertrages ( https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160509_Koalitionsvertrag_B-W_2016-2021_final.PDF ):

„Mit einem Pilotprojekt Geneinwohlbilanz [sic!] wollen wir bei einem Unternehmen mit Landesbeteiligung dessen Wertschöpfung umfassend und transparent darstellen. Diese Erkenntnisse wird das Land privatwirtschaftlichen Betrieben, die dies wünschen, zur Verfügung stellen und so Unternehmen fördern, die ihr wirtschaftliches Handeln mit Hilfe einer Gemeinwohlbilanz neu ausrichten möchten.“

Wie viele und welche Unternehmen haben in Rahmen Ihres oben genannten Pilotprojektes eine Gemeinwohlbilanz erstellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    28. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter der Über…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über neu erstellte Gemeinwohlbilanzen nach Erwähnung in Koalitionsvertrag [#193768]
Datum
29. Juli 2020 19:07
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter der Überschrift "RESSOURCENVERBRAUCH VON WACHSTUM ENTKOPPELN" schreiben Sie auf Seite 14 Ihres Koalitionsvertrages ( https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160509_Koalitionsvertrag_B-W_2016-2021_final.PDF ): „Mit einem Pilotprojekt Geneinwohlbilanz [sic!] wollen wir bei einem Unternehmen mit Landesbeteiligung dessen Wertschöpfung umfassend und transparent darstellen. Diese Erkenntnisse wird das Land privatwirtschaftlichen Betrieben, die dies wünschen, zur Verfügung stellen und so Unternehmen fördern, die ihr wirtschaftliches Handeln mit Hilfe einer Gemeinwohlbilanz neu ausrichten möchten.“ Wie viele und welche Unternehmen haben in Rahmen Ihres oben genannten Pilotprojektes eine Gemeinwohlbilanz erstellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193768 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 29. Juli 2020 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 29. Juli 2020
Datum
4. August 2020 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juli 2020, in der Sie um Auskunft bitten zum Pilotprojekt der Landesregierung zur Gemeinwohlbilanzierung. Der Landesbetrieb ForstBW wurde beauftragt, entsprechend der Koalitionsvereinbarung eine Gemeinwohlbilanzierung vorzunehmen. Nähere Informationen hierzu und zum aktuellen Projektstand können Sie über das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erfragen. Darüber hinaus sind weitere Informationen auch den Drucksachen 16/5774<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5774_D.pdf> ("Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Land voranbringen" - Antrag der Fraktion der SPD vom 19. Februar 2019) sowie 16/4643<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4643_D.pdf> ("Gemeinwohl-Ökonomie und Gemeinwohl-Bilanzierung eines Landesunternehmens" - Antrag der Abg. Gabi Rolland u.a. SPD vom 15. August 2018) des baden-württembergischen Landtags zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. [geschwärzt] Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Poststelle Schlossplatz 4 (Neues Schloss) 70173 Stuttgart www.wm.baden-wuerttemberg.de<http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/> Informationen zum Datenschutz, insbesondere die Informationen gem. Art. 13, 14 DS-GVO, finden Sie unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/ds-info. ____________________________________________ Help save paper - do you need to print this email?