Übersicht Umweltinformationen Garten- und Landschaftsbau

Antrag nach dem UIG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Übersicht über Umweltinformationen bzgl. Garten- und Landschaftsbau bei Ihrem Ministerium

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem UIG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Übersicht über Umw…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Übersicht Umweltinformationen Garten- und Landschaftsbau [#33552]
Datum
18. September 2018 11:53
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Übersicht über Umweltinformationen bzgl. Garten- und Landschaftsbau bei Ihrem Ministerium Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, wir danken Ihnen für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen zu Ihren Fragen aus dem F…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Übersicht Umweltinformationen Garten- und Landschaftsbau [#33552]
Datum
18. September 2018 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, wir danken Ihnen für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen zu Ihren Fragen aus dem Finanzministerium keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Energie. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> der Vertrag über die Pflege ihrer Liegenschaften wird vom Ministerium für Lan…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Übersicht Umweltinformationen Garten- und Landschaftsbau [#33552]
Datum
18. September 2018 14:09
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> der Vertrag über die Pflege ihrer Liegenschaften wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Energie ausgehandelt? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Ihre Anfragen nach UIG Sehr geehrter Herr Filter, ich bin der Pressesprecher des Finanzministeriums, an das Sie he…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre Anfragen nach UIG
Datum
18. September 2018 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, ich bin der Pressesprecher des Finanzministeriums, an das Sie heute verschiedene Anfragen gerichtet haben, die ich unter dem Stichwort "Fragen zu Umweltbelastungen durch Behörden Sachsen-Anhalts" zusammenfasse. Wobei ich vorausschicke, das ich persönlich nicht sicher bin, dass der unter anderem von Ihnen angesprochene "Wasserverbrauch" unter dem Begriff "Umweltbelastung" überhaupt richtig einzuordnen ist... Sie beziehen sich in Ihren sehr allgemeinen Bemerkungen auf das UIG, das zumindest im Verantwortungsbereich des Finanzministeriums ohnehin nicht anwendbar ist. Anfragen an uns - wenn fachlich korrekt - stellen Sie bitte auf Grundlage des IZG - des Informationszugangsgesetzes. Wir können auf Ihre Bemerkungen aus weiteren Gründen nicht ohne weiteres reagieren: Zum ersten gehört das Thema UMWELT und UIG (Umweltinformationsgesetz) tatsächlich nicht in das Finanzministerium, möglicherweise aber in das Umweltministerium. Bei uns heißt das offiziell Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - kurz MULE. Das wäre also in Ihrem Falle die Adresse mit größerer Aussicht auf Erfolg. Zum zweiten sind Ihre Fragen leider zu allgemein gestellt. Sie müssen schon konkret werden, was genau Sie wissen wollen. Es reicht nicht, im "Betreff" zu schreiben "Übersicht über Umweltinformationen bzgl. des Verbrauch der natürlichen Ressourcen Wasser, Luft oder Boden [#33553]" oder "Übersicht über Umweltinformationen über die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen [#33556]" oder "Übersicht über Umweltinformationen über Emissionen in die Umwelt [#33555]" und dann nachzureichen, es gehe zum Beispiel um den Wasserverbrauch in einer Behörde. Die Verwaltung - egal welcher Behörde - kann nicht ahnen, um was es Ihnen genau geht. Zum dritten bedenken Sie bitte - wenn Sie konkrete Fragen in Richtung Umweltministerium gesandt haben sollten - den Aufwand, den eine Verwaltung durch die Beantwortung Ihrer Fragen hat. Dieser Aufwand wird einige Zeit in Anspruch nehmen (ich kann heute nicht einschätzen, ob die Beantwortung Ihrer dann konkreten Fragen in einer Behörde länger als vier Wochen dauert) und er wird sehr wahrscheinlich kostenpflichtig sein. Das allerdings prüft dann die Behörde, die Ihre konkreten Fragen beantwortet. In der Hoffnung, Ihnen weiter geholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüße
Johannes Filter
AW: Ihre Anfragen nach UIG [#33552] Sehr geehrt<< Anrede >> das Umweltinformationsgesetz [1] gilt auc…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach UIG [#33552]
Datum
18. September 2018 15:40
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> das Umweltinformationsgesetz [1] gilt auch für ihre Behörde. Es ist keine Voraussetzung, dass das Wort "Umwelt" im Namen der Behörde vorkommt. Bitte kontaktieren Sie kurz den LFDI [2], wenn Sie mir nicht glauben möchten. Mit Übersicht meine ich eine Auflistung alle Dokumente, die Ihnen zu diesem Fall vorliegen. Das heißt z.B. welche Dokumenten liefen Ihnen zum Wasserbrauch in Ihrer Behörde vor. Es geht dabei nicht um die eigentlichen Dokumente. [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz [2] https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
AW: Ihre Anfragen nach UIG [#33552] Sehr geehrter Herr Filter - Danke für Ihre schnelle Reaktion, ich verweise abe…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach UIG [#33552]
Datum
18. September 2018 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter - Danke für Ihre schnelle Reaktion, ich verweise aber nochmals auf das IZG. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie unter https://mf.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns/presse/informationszugangsgesetz/ Darüber hinaus rege ich nochmals klare Fragestellungen Ihrerseits an, was genau Sie wissen wollen, welche Dokumente für Sie warum von Interesse sind usw. Ansonsten können weder ich noch andere Ihnen helfen. Ich kann auch überhaupt nicht erkennen, dass es hier einen "Fall" gibt, wie Sie unten schreiben (?). Ich weiß auch nicht, ob ich überhaupt berechtigt bin, Ihnen - zum Beispiel - den Wasserverbrauch des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt liefern zu dürfen (denn dann müsste unser Behörden-Wasserverbrauch eine "amtliche Information" sein - trifft das hier zu?). Wenn Sie also bitte einen Antrag nach IZG stellen, werden all diese Fragen geprüft und wir bekommen Klarheit. P. S. Entschuldigen Sie meine Unwissenheit, aber ich weiß leider auch nicht, wer oder was sich hinter "LFDI (2)" verbirgt. Freundliche Grüße,
Johannes Filter
AW: Ihre Anfragen nach UIG [#33552] Sehr geehrt<< Anrede >> die [2] war eine Referenz auf einen Link …
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach UIG [#33552]
Datum
18. September 2018 22:50
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die [2] war eine Referenz auf einen Link damit dieser nicht im Text erscheint. Dies ist eine im u. A. technischen Bereichen verwendete Zitierweise: https://en.wikipedia.org/wiki/Vancouver_system Lassen Sie uns bitte jeden Fall einzeln behandeln und ich habe gezielt eine UIG-Anfrage gestellt, um am Umweltinformationen zu kommen. Benutzen Sie z.B. Düngemittel im Garten- und Landschaftsbau? Wie viel Wasser verbrauchen Sie im Garten- und Landschaftsbau? Haben Sie amtliche Informationen darüber (z.B. in den Verträgen mit einer GaLaBau-Firma)? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, das Ministerium der Finanzen hat einen Grünanlagenpflegevertrag mit einer externen Fa…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Übersicht Umweltinformationen Garten- und Landschaftsbau [#33552]
Datum
8. Oktober 2018 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, das Ministerium der Finanzen hat einen Grünanlagenpflegevertrag mit einer externen Fachfirma abgeschlossen. Düngemittel kommen im Ministerium der Finanzen nicht zum Einsatz. Der Wasserverbrauch im Garten- und Landschaftsbau beschränkt sich auf das Gießen von Pflanzen in einzelnen Pflanzkübeln. Mit freundlichen Grüßen