Übersicht von Kunstwerken im Besitz der Senatskanzlei

Eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2018
  • Frist
    4. Dezember 2018
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersicht von Kunstwerken im Besitz der Senatskanzlei [#34336]
Datum
1. November 2018 13:21
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz IFG/Ihre E-Mail vom 1. November 2018 Sehr geehrter Herr Sems…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz IFG/Ihre E-Mail vom 1. November 2018
Datum
2. November 2018 15:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 1. November 2018. Ihr Antrag kann derzeit nicht bearbeitet werden, da unklar ist, wer Antragsteller ist. Ein Bescheid kann nur erlassen werden, wenn der Adressat bekannt ist, da er ansonsten unbestimmt (vgl. § 37 Abs. 1 VwVfG) und damit rechtswidrig wäre. Im Übrigen muss geklärt werden, wer Antragsteller ist, damit der etwaige Kostenschuldner festgestellt werden kann. Sie haben den Antrag wie folgt unterzeichnet: Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Singerstraße 109, 10179 Berlin Damit kommt sowohl in Betracht, dass Sie den Antrag als Privatperson stellen als auch, dass der Antrag für den Verein Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. gestellt wird. Sowohl Privatpersonen als auch Vereine sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 bzw. 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) antragsberechtigt. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um Klarstellung, wer Antragsteller ist. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz IFG/Ihre E-Mail vom 1. November 2018 [#34336] Sehr geehr…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz IFG/Ihre E-Mail vom 1. November 2018 [#34336]
Datum
2. November 2018 15:25
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie können den Antrag gern als privaten Antrag einstufen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 34336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
IFG-Anfrage zu Kunstwerken in der Senatskanzlei Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um Ihr Verständnis, dass d…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
IFG-Anfrage zu Kunstwerken in der Senatskanzlei
Datum
26. November 2018 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch etwas dauern wird. Die erbetene Auflistung ist noch aus verschiedenen Akten zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Ich darf Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller Verwaltungsgebühren zu tragen haben (vgl. § 16 IFG Berlin, § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 GebBtrG BE, Tarifstelle 1004 Buchst. a) Nr. 2 bzw. Buchst. b) Nr. 1 der Anlage zur VGebO). Diese betragen im vorliegenden Fall voraussichtlich zwischen 40 und 60 EUR. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Anfertigung von Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d) der Anlage zur VGebO). Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie trotz der Gebührenpflicht Ihren Wunsch nach Akteneinsicht aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG-Anfrage zu Kunstwerken in der Senatskanzlei [#34336] Sehr geehrt<< Anrede >> schade. Ich ziehe…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Anfrage zu Kunstwerken in der Senatskanzlei [#34336]
Datum
1. Dezember 2018 23:16
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> schade. Ich ziehe den Antrag angesichts der angekündigten Gebühren zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 34336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>