Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen

Ich bitte um Ausstellung einer Übersicht der von mir erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Köln inkl. der Aktenzeichen sowie eine Übersicht aller gegen mich geführten Ermittlungsverfahren inkl. evtl. Einstellungsverfügungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    3. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen [#19703]
Datum
2. Januar 2017 13:48
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Ausstellung einer Übersicht der von mir erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Köln inkl. der Aktenzeichen sowie eine Übersicht aller gegen mich geführten Ermittlungsverfahren inkl. evtl. Einstellungsverfügungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Antragsteller/in Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
2. Januar 2017 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von "Online-Strafanzeigen" darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html<http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html> hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort [#19703] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Postanschrift. Damit dürfte meiner A…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort [#19703]
Datum
2. Januar 2017 13:55
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Postanschrift. Damit dürfte meiner Anfrage nichts mehr im Wege stehen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
2. Januar 2017 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von "Online-Strafanzeigen" darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html<http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html> hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ [#19703]
Datum
21. Februar 2017 13:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19703 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir diese Informationen zustehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ v…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ [#19703]
Datum
8. April 2017 11:17
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ vom 02.01.2017 (#19703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
8. April 2017 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von "Online-Strafanzeigen" darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html<http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html> hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort [#19703] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht vo…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort [#19703]
Datum
8. April 2017 11:22
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ vom 02.01.2017 (#19703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
8. April 2017 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von "Online-Strafanzeigen" darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html<http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html> hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort [#19703] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht vo…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort [#19703]
Datum
8. April 2017 11:31
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ vom 02.01.2017 (#19703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
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Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
8. April 2017 11:38
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von "Online-Strafanzeigen" darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html<http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html> hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen