Übersicht zu Meldungen von Ratten

1. Kam es seit Januar 2019 zu Rattenmeldungen, die dem Gesundheitsamt Dresden bekannt sind? (Anzahl der Meldungen nach Datum aufgeschlüsselt, wenn möglich mit Adresse der Sichtungen)
2. Wie oft wurden verantwortliche Grundstückseigentümer seit Januar 2019 auf die Verpflichtung zur Bekämpfung von Ratten hingewiesen?
3. Gibt es im Stadtgebiet Dresden bestimmte Adressen, die aufgrund eines vermehrten Rattenbefalls besondere Beobachtung durch das Gesundheitsamt Dresden oder anderen Behörden erfahren? Falls ja, welche Adressen sind davon betroffen?

Hintergrund:
Grundstücks-/ Hauseigentümer oder –verwalter sind nach §10 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, Rattenbefall zu melden. Das Gesundheitsamt nimmt aber auch Meldungen von Bürgern entgegen, um dann seinerseits den verantwortlichen Eigentümer auf seine Verpflichtung zur Bekämpfung hinzuweisen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Kam es seit Januar 201…
An Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht zu Meldungen von Ratten [#195543]
Datum
19. August 2020 10:03
An
Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Kam es seit Januar 2019 zu Rattenmeldungen, die dem Gesundheitsamt Dresden bekannt sind? (Anzahl der Meldungen nach Datum aufgeschlüsselt, wenn möglich mit Adresse der Sichtungen) 2. Wie oft wurden verantwortliche Grundstückseigentümer seit Januar 2019 auf die Verpflichtung zur Bekämpfung von Ratten hingewiesen? 3. Gibt es im Stadtgebiet Dresden bestimmte Adressen, die aufgrund eines vermehrten Rattenbefalls besondere Beobachtung durch das Gesundheitsamt Dresden oder anderen Behörden erfahren? Falls ja, welche Adressen sind davon betroffen? Hintergrund: Grundstücks-/ Hauseigentümer oder –verwalter sind nach §10 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, Rattenbefall zu melden. Das Gesundheitsamt nimmt aber auch Meldungen von Bürgern entgegen, um dann seinerseits den verantwortlichen Eigentümer auf seine Verpflichtung zur Bekämpfung hinzuweisen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195543/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht zu Meldungen von Ratten“ vom 19.08.202…
An Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht zu Meldungen von Ratten [#195543]
Datum
1. Oktober 2020 14:16
An
Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht zu Meldungen von Ratten“ vom 19.08.2020 (#195543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195543/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde Ihre Mahnung weitergeleitet. Die ursprüngliche Anfrage ist mir aber nicht…
Von
Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Betreff
WG: AW: Übersicht zu Meldungen von Ratten [#195543] - Ist glaube ich bei Frau Haase bekannt...-
Datum
2. Oktober 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde Ihre Mahnung weitergeleitet. Die ursprüngliche Anfrage ist mir aber nicht bekannt. Können sie sie mir noch einmal zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie eine Kopie meiner originalen Anfrage: Antrag nach dem SächsUIG/VIG…
An Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Übersicht zu Meldungen von Ratten [#195543] - Ist glaube ich bei Frau Haase bekannt...- [#195543]
Datum
2. Oktober 2020 10:27
An
Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie eine Kopie meiner originalen Anfrage: Antrag nach dem SächsUIG/VIG bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Kam es seit Januar 2019 zu Rattenmeldungen, die dem Gesundheitsamt Dresden bekannt sind? (Anzahl der Meldungen nach Datum aufgeschlüsselt, wenn möglich mit Adresse der Sichtungen) 2. Wie oft wurden verantwortliche Grundstückseigentümer seit Januar 2019 auf die Verpflichtung zur Bekämpfung von Ratten hingewiesen? 3. Gibt es im Stadtgebiet Dresden bestimmte Adressen, die aufgrund eines vermehrten Rattenbefalls besondere Beobachtung durch das Gesundheitsamt Dresden oder anderen Behörden erfahren? Falls ja, welche Adressen sind davon betroffen? Hintergrund: Grundstücks-/ Hauseigentümer oder –verwalter sind nach §10 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, Rattenbefall zu melden. Das Gesundheitsamt nimmt aber auch Meldungen von Bürgern entgegen, um dann seinerseits den verantwortlichen Eigentümer auf seine Verpflichtung zur Bekämpfung hinzuweisen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195543/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>