Übersicht/Auflistung der Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Berlin

1. Übersicht/Auflistung der Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Berlin (möglichst auch im pdf-Format o.ä.)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2014
  • Frist
    15. März 2014
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Auflistung der Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Berlin [#5700]
Datum
11. Februar 2014 17:00
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht/Auflistung der Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Berlin (möglichst auch im pdf-Format o.ä.)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Berlin Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Mail vom 11. Februar h…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Berlin
Datum
14. Februar 2014 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,2 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Mail vom 11. Februar hatten Sie um eine Übersicht/Auflistung der Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Berlin (möglichst auch im pdf-Format o.ä.) gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht stattgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 1 IFG hat zwar jeder Mensch nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber den Behörden nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von öffentlichen Stellen geführten Akten, jedoch gehört das Goldene Buch der Stadt Berlin nicht zu den von dieser Vorschrift erfassten Akten öffentlicher Stellen. Akte im Sinne des § 3 Abs. 1 IFG ist nach dem verwaltungsrechtlichen Begriffsverständnis zu verstehen. Demnach zählen zu einer Akte nur die einer konkreten Verwaltungsangelegenheit zuzurechnenden Unterlagen. Das Goldene Buch ist weder in seiner Gesamtheit noch hinsichtlich der einzelnen Eintragungen einer konkreten Verwaltungsangelegenheit zuzuordnen. Das Goldene Buch der Stadt Berlin bietet lediglich Ehrengästen der Stadt Berlin die Möglichkeit den Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in Berlin zu dokumentieren. Vielleicht hilft Ihnen die Information weiter, dass es zum Goldenen Buch von Berlin eine Publikation gibt mit dem Titel "Das Goldene Buch von Berlin", die im Nicolai-Verlag erschienen ist, ISBN Nr. 10: 3-89479-346-5 + Nr. 13: 978-3-89479-346-3. Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine Auswahl von Einträgen in das Goldene Buch. Mit freundlichen Grüßen