Übersicht/Liste der Auswertungen der Aufgaben und Dokumente der Fachaufsicht über die Standesbeamten (Standesamtsaufsicht) durch den Fachbereich Recht durch die untere Fachaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Potsdam

Übersicht/Liste der Auswertungen der Aufgaben und Dokumente der Fachaufsicht über die Standesbeamten (Standesamtsaufsicht) durch den Fachbereich Recht durch die untere Fachaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Potsdam

(93 Fachbereich Recht, Personal und Organisation; 9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste der Auswertungen der Aufgaben und Dokumente der Fachaufsicht über die Standesbeamten (Standesamtsaufsicht) durch den Fachbereich Recht durch die untere Fachaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Potsdam [#6859]
Datum
4. August 2014 11:21
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Übersicht/Liste der Auswertungen der Aufgaben und Dokumente der Fachaufsicht über die Standesbeamten (Standesamtsaufsicht) durch den Fachbereich Recht durch die untere Fachaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Potsdam (93 Fachbereich Recht, Personal und Organisation; 9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste der Auswertungen der Aufgaben und Dokumente der Fachaufsicht über die Standesbeamten (Standesamtsaufsicht) durch den Fachbereich Recht durch die untere Fachaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Potsdam [#6859] (Eingangsbestätigun
Datum
4. August 2014 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Anfrage Nr. 6859 Antrag auf Übersendung einer Liste der Aufgaben und Dokumente der Standesamtsaufsicht vom 04.08…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Anfrage Nr. 6859
Datum
11. September 2014 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Recht-Personal.vcf
284 Bytes


Antrag auf Übersendung einer Liste der Aufgaben und Dokumente der Standesamtsaufsicht vom 04.08.2014 Sehr geehrter Antragsteller, Sie erbitten eine „Übersicht /Liste der Auswertungen der Aufgaben und Dokumente der Fachaufsicht über das Standesamt durch den Fachbereich Recht durch die untere Fachaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Potsdam“. Ihrem Begehren kann leider nicht entsprochen werden, da es sich bei den im Personenstandsrecht zu bearbeitenden Vorgängen um personenbezogene Daten handelt, die zu schützen sind (vgl. § 5 Abs.1 Nr. 1 AIG). Mit freundlichen Grüßen