Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam entwendeten Gegenstände u.a.

1. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam entwendeten Gegenstände

2. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam aufgebrochenen Räume

3. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam angerichteten Schäden

4. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam geschätzten/berechneten Schadenshöhen

5. Übersicht/Liste der Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen gegen eventuelle, zukünftige Einbrüche in Häuser auf dem Campus der Stadtverwaltung- insbesondere in das Haus 2 - des Campus der Stadtverwaltung Potsdam geschätzten/berechneten Schadenshöhen

(Grundlage: Nr. Pressemitteilung Nr. 467 vom 29.07.2014 der Pressestelle der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam)

Unbekannt

  • Datum
    4. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam entwendeten Gegenstände u.a. [#6861]
Datum
4. August 2014 12:06
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam entwendeten Gegenstände 2. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam aufgebrochenen Räume 3. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam angerichteten Schäden 4. Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam geschätzten/berechneten Schadenshöhen 5. Übersicht/Liste der Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen gegen eventuelle, zukünftige Einbrüche in Häuser auf dem Campus der Stadtverwaltung- insbesondere in das Haus 2 - des Campus der Stadtverwaltung Potsdam geschätzten/berechneten Schadenshöhen (Grundlage: Nr. Pressemitteilung Nr. 467 vom 29.07.2014 der Pressestelle der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam entwendeten Gegenstände u.a. [#6861] (Eingangsbestätigung)
Datum
4. August 2014 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 04.08.2014 an die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wur…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste der beim Einbruch in der Nacht zum 29.07.2014 in das Haus 2 des Campus der Stadtverwaltung Potsdam entwendeten Gegenstände u.a. [#6861]
Datum
19. August 2014 08:50
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 04.08.2014 an die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurde zuständigkeitshalber an den Kommunalen Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, weitergeleitet. In Ihrem Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg, dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erbitten Sie diverse Übersichten und Listen zu dem Einbruch auf dem Gelände der Stadtverwaltung am 29.07.2014. Ihr Antrag befindet sich derzeit noch in der Prüfung. Jedoch gehen wir zum derzeitigen Stand aus, dass der Antrag abzulehnen sei. Da ein ablehnender Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist und eine Zustellung auf dem elektronischen Wege nicht zulässig ist, bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Nach § 69 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. §§ 9, 63 VwVfG sind abschließende Verwaltungsakte schriftlich zu erlassen, schriftlich zu begründen und den Beteiligten zuzustellen, siehe auch § 6 Absatz 1 Satz 8 AIG. Die Möglichkeit des Erlasses eines elektronischen Verwaltungsaktes nach § 69 Absatz 1 Satz 2 VwVfG besteht bei der Landeshauptstadt Potsdam nicht. Eine Zustellung erfolgt unter den Voraussetzungen des § 2 Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG). Bei der Zustellung durch einen Erbringer von Postdienstleistungen ist somit die Kenntnis der genauen Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie, uns Ihre postalische Anschrift bis spätestens 03. September 2014 elektronisch oder schriftlich an die unten stehende Adresse zu übermitteln. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie an der Zustellung eines Bescheides zu Ihrer o. g. Anfrage nicht mehr interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen