Übersicht/Liste der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam

Übersicht/Liste der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam

(oder wenn vorhanden: Adressverzeichnis der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2014
  • Frist
    9. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam [#6933]
Datum
7. August 2014 17:34
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Übersicht/Liste der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam (oder wenn vorhanden: Adressverzeichnis der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam [#6933] (Eingangsbestätigung)
Datum
7. August 2014 17:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und teile Ihnen hierzu Folgendes mit:…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste der bisher vergebenen E-Mailadressen des Premium Maildienst für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam [#6933]
Datum
11. August 2014 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
SommerSigrid.vcf
359 Bytes


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und teile Ihnen hierzu Folgendes mit: das Übermitteln einer Übersicht bzw. Liste der bisher vergebenen E-Mail-Adressen des Premium-Mail-Dienstes für Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam verstößt gegen den Datenschutz; kein Gesetz legitimiert diese aggregierte Weitergabe; die zu unterbindende Möglichkeit des Schaffens und Verbreitens einer sog. SPAM-Liste würde entstehen. Der jeweilige Betroffene muss schriftlich oder elektronisch einer Übermittlung seiner E-Mail-Adresse an Dritte zustimmen (vgl. § 4 BbgDSG und analog hierzu § 4 u. 4a BDSG). Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen