Übersicht/Liste von Gebäuden in Berlin, die trotz Denkmalschutzes bisher abgerissen worden sind

Übersicht/Liste von Gebäuden in Berlin, die trotz Denkmalschutzes bisher abgerissen worden sind

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2014
  • Frist
    10. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste von Gebäuden in Berlin, die trotz Denkmalschutzes bisher abgerissen worden sind [#6194]
Datum
8. April 2014 18:59
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht/Liste von Gebäuden in Berlin, die trotz Denkmalschutzes bisher abgerissen worden sind
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesdenkmalamt Berlin
Entwicklung Denkmalliste Berlin Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie können jederzeit nach Terminabsprache…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
Entwicklung Denkmalliste Berlin
Datum
11. April 2014 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie können jederzeit nach Terminabsprache die Erfassungsunterlagen der Denkmalkartei des Landesdenkmalamtes konsultieren, sie sind frei zugänglich und bilden den Denkmalbestand des Landes Berlin ab. Gelöschte Denkmale bleiben mit ihren Daten ja Bestandteil der Kartei. Denkmale sind allerdings auch von Teillöschungen und Bewertungsänderungen betroffen, die sich nicht in Bestandszahlen niederschlagen, insofern sind auch bestehende Statistiken nicht immer aussagekräftig. Vollständigen Listen gelöschter Objekte gibt es aber weder analog noch digital, zumal viele Vorgänge in Zeiten des Vorgängergesetzes vor 1995 reichen. Diese einzelnen Vorgänge liegen als Dokumente vor, sind aber nicht digitalisiert. Den letzten Stand der von uns summarisch jährlich erfassten Positionen der Denkmalliste Berlin als Indikator für quantitative Entwicklungen sieht wie folgt aus: JAHR 2012_12 2013_12 Ensembles 503 501 Ensembleteile 3978 3986 Gesamtanlagen 1233 1244 Baudenkmale 5761 5773 Gartendenkmale 536 536 Bodendenkmale 52 53 SUMME 8090 8103 Für das Jahr 2013 sind 25 Neuaufnahmen, 8 Löschungen und 4 positionsrelevante Bewertungsänderungen dokumentiert. Für Einsicht in die einzelnen Fälle nutzen Sie bitte die Möglichkeit des direkten Zugangs und vereinbaren Sie einen Termin. Mit freundlichen Grüßen