Übersichtsliste der internen Weisungen

- Eine Übersichtsliste sämtlicher internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht…
An Jobcenter Nürnberg Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersichtsliste der internen Weisungen [#24124]
Datum
26. Juli 2017 16:29
An
Jobcenter Nürnberg Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersichtsliste sämtlicher internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersichtsliste der internen Weisungen“ vom 26…
An Jobcenter Nürnberg Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Übersichtsliste der internen Weisungen [#24124]
Datum
16. September 2017 18:05
An
Jobcenter Nürnberg Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersichtsliste der internen Weisungen“ vom 26.07.2017 (#24124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersichtsliste der internen Weisungen“ vom 26…
An Jobcenter Nürnberg Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Übersichtsliste der internen Weisungen [#24124]
Datum
27. November 2017 11:29
An
Jobcenter Nürnberg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersichtsliste der internen Weisungen“ vom 26.07.2017 (#24124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersichtsliste der internen Weisungen“ [#24124]
Datum
11. Dezember 2017 22:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24124 Das Jobcenter Nürnberg antwortet mir nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes # 15-720-1/001 II#0243 Die Bunde…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes # 15-720-1/001 II#0243
Datum
13. Dezember 2017 09:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
224,1 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720-1/001 II#0243 Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Nürnberg Stadt
Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit …
Von
Jobcenter Nürnberg Stadt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Datum
27. März 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben, sich mit den Aufgaben des Jobcenter Nürnberg-Stadt zu beschäftigen und Sie sich über die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit uns in Verbindung gesetzt haben. Das Jobcenter Nürnberg-Stadt wendet die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen, die auf der Hornepage der BA nachzulesen sind, an. Daneben sind innerhalb des Jobcenter Nürnberg Stadt weitere ermessenslenkende Weisungen und interne Verwaltungshinweise für die Sachbearbeitung sowohl im Integrationsbereich als auch im Leistungsbereich zu beachten. Die ermessenslenkenden Weisungen des Jobcenter Nürnberg-Stadt und die im Aktenplan entsprechenden, derzeit aktuellen Dokumentationen umfassen derzeit ca. 12.000 Seiten. Eine Übersendung der gewünschten Informationen in digitalisierter Form ist auf Grund der benötigten enormen Datenmenge sowohl aus technischer als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht nicht möglich und vertretbar. Gerne übersenden wir Ihnen die im Jobcenter Nürnberg-Stadt zu berücksichtigenden internen Arbeitsanweisungen in physikalischer Form. Hierbei bitten wir Sie jedoch zu beachten, dass die o. g. 12.000 Seiten zu kopieren sind. Unter analoger Anwendung des Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fallen für die ersten 50 Kopien Gebühren in Höhe von jeweils 0,50 €, und für alle weiteren Kopien Gebühren in Höhe von jeweils 0,15 € an. Auf Grund dieses enormen Verwaltungsaufwandes und der Tatsache, dass es sich hier nicht um die Erteilung einfacher Auskünfte handelt, teilen wir Ihnen mit, dass gern. § 10 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) i. V. m. der Anlage zu § 1 IFGGebV für die Informationsweitergabe eine Gebühr in Höhe von 500,- € erhoben wird. Die zur Informationsweitergabe erforderlichen weiteren Auslagen des Jobcenter Nürnberg-Stadt (z.B. Versendungsgebühren etc.) werden gern. § 1 Abs. 2 IFGGebV zusätzlich zu den o. g. Gebühren erhoben. Wir bitten Sie um Mitteilung, ob Sie unter den o. g. Voraussetzungen weiterhin an der Übersendung der internen Arbeitsanweisungen des Jobcenter Nürnberg-Stadt interessiert sind. Wir bitten Sie, uns bis spätestens 30.04.2018 Ihre Entscheidung mitzuteilen. Für Ihre Bemühungen und Ihr Interesse besten Dank im Voraus.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage z…
An Jobcenter Nürnberg Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124]
Datum
30. März 2018 15:58
An
Jobcenter Nürnberg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage zu internen Weisungen (Ihr Zeichen: 9B3). Bitte beachten Sie, dass Auslagen nach dem IFG nicht in Rechnung gestellt werden können (vgl. BVerwG 7 C 6.15). Um Ihren Aufwand zu verringern, bitte ich Sie, mir eine Übersicht der vorhandenen Weisungen zuzusenden. Daraus kann ich dann auswählen. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Nürnberg Stadt
WG: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124] Sehr geehrte Frau Semsrott, in der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über sämtlich…
Von
Jobcenter Nürnberg Stadt
Betreff
WG: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124]
Datum
20. April 2018 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Semsrott, in der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche, vom Jobcenter Nürnberg-Stadt erstellten internen Weisungen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hinsichtlich Ihrer Anfrage etwas weiter helfen konnten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: WG: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben mi…
An Jobcenter Nürnberg Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124]
Datum
20. April 2018 12:59
An
Jobcenter Nürnberg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben mir allerdings versehentlich die falsche Übersicht beigefügt. Der Mailanhang zeigt die Übersicht von Weisungen der Bundesagentur, nicht die selbst erstellten Weisungen des Jobcenters. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Nürnberg Stadt
AW: WG: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124] Sehr geehrter Herr Semsrott, Mit E-Mail vom 20.04.18 wurde Ihnen eine Übersich…
Von
Jobcenter Nürnberg Stadt
Betreff
AW: WG: Ihr Zeichen: 9B3 [#24124]
Datum
26. April 2018 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Mit E-Mail vom 20.04.18 wurde Ihnen eine Übersicht sämtlicher aktueller Aktenplaneinträge und interner Weisungen des Jobcenter Nürnberg-Stadt übersandt. Hierbei handelt es sich nicht nur um Leistungen, die gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II)unter die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit fallen sondern auch die Leistungen, die gem. § 6 abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II unter die Trägerschaft des kommunalen Trägers (hier: kreisfreie Stadt Nürnberg) fallen. Als Beispiel lassen Sie mich bitte die in der Anlage vom 20.04.18 aufgeführten Punkte 1304 - 1304 a in den Zeilen 292 - 296 aufführen. Hierbei handelt es sich um die Ausführungen zu den im Bereich des Stadtgebiet Nürnberg geltenden Hinweise hinsichtlich der Kosten der Unterkunft. Kosten der Unterkunft fallen unter die Trägerschaft des kommunalen Trägers Stadt Nürnberg. Aus der Ihnen am 20.04.18 übersandten Übersicht können Sie somit sämtliche, für Sie interessante Punkte entnehmen. Bezüglich unserer Mitteilung hinsichtlich der anfallenden Gebühren bei Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die Erhebung von Gebühren durch den Erstatter der Auskunft vom Bundesveraltungsgericht nicht gerügt wurde. Es wurde lediglich die Forderung zur Erstattung der Auslagen gerügt. Von der Erhebung dieser Auslagen, wie in unserem Schreiben vom 27.03.18 angekündigt, würden wir natürlich absehen. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir an unserer Forderung zur Begleichung der Gebühren in Höhe von 500,- € festhalten müssen. Vielen Dank für Ihr Interesse an den innerdienstlichen Weisungen des Jobcenter Nürnberg-Stadt zur beruflichen und sozialen Integration unserer Kunden. Mit freundlichen Grüßen