Übersichtsliste der internen Weisungen

- Eine Übersichtsliste mit allen Titeln der internen Weisungen des Jobcenter Saale-Holzland. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt.

Dies ist ein IFG-Antrag. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht…
An Jobcenter Saale-Holzland Details
Von
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Betreff
Übersichtsliste der internen Weisungen [#19120]
Datum
16. November 2016 22:50
An
Jobcenter Saale-Holzland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersichtsliste mit allen Titeln der internen Weisungen des Jobcenter Saale-Holzland. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt. Dies ist ein IFG-Antrag. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Saale-Holzland
Ihre E-Mail vom 16.11.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 16.11.2016 baten Sie um Übersendung einer Ü…
Von
Jobcenter Saale-Holzland
Betreff
Ihre E-Mail vom 16.11.2016
Datum
22. November 2016 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 16.11.2016 baten Sie um Übersendung einer Übersichtsliste mit allen Titeln der internen Weisungen des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis. Eine derartige Liste existiert leider nicht. Aufgrund der Vielzahl von Weisungen würde die gesonderte Zusammenstellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleichzeitig weisen wir erneut darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 EUR anfallen können. Grundsätzlich gelten für uns alle Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Diese stehen Ihnen im Internet zum Download bereit: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529 Bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU) übersende ich Ihnen anbei die gültige Richtlinie des Saale-Holzland-Kreises. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersichtsliste der internen Weisungen“ [#19120]
Datum
30. April 2017 22:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19120 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zahlreiche andere Jobcenter derartige Übersichtslisten unproblematisch zur Verfügung stellen (teils auf der eigenen Homepage) und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Aktenführung derartige Übersichten vorhanden sein müssten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Mai 2017 15:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
210,6 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ihre Behörde um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage gebeten. Laut Ihres le…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Übersichtsliste der internen Weisungen« [#19120] # 15-720-1/001 II#0213 [#19120]
Datum
7. Januar 2018 18:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ihre Behörde um Vermittlung bei einer IFG-Anfrage gebeten. Laut Ihres letzten Schreibens baten Sie das Jobcenter Saale-Holzland um eine Stellungnahme. Seither habe ich keine Rückmeldung zum Verfahrensstand bekommen. Können Sie mir sagen, ob das Jobcenter mittlerweile geantwortet hat bzw.wie die aktuelle Stand ist? Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Januar 2018 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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