Übertragung der Anteile der Innogy SE der Stadtwerke Köln GmbH bzw. RheinEnergie AG an Eon
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Köln GmbH bzw. RheinEnergie AG und mögliche Zusatzvereinbarungen mit einer Change-of-Control-Klausel.
Mitte September 2019 hat die EU-Kommission die Übernahme der RWE-Tochter Innogy SE durch den Energiekonzern EON genehmigt. Die Innogy SE ist auch Gesellschafterin der RheinEnergie AG. Es ist deswegen zu erwarten, dass auch die Anteile an der RheinEnergie AG an EON übertragen werden.
Manche Gesellschaftsverträge beinhalten eine sogenannte Change-of-Control-Klausel. Bei einem Wechsel des Eigentümers von Gesellschaftsanteilen können bei einer Change-of-Control-Klausel die anderen Eigentümer der Veräußerung widersprechen und die Anteile selbst übernehmen. Die Stadt Köln bzw. Stadtwerke Köln GmbH könnte also in diesem Fall zum alleinigen Eigentümer der RheinEnergie AG werden.
Beinhaltet der Gesellschaftsvertrag oder eine andere Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern der RheinEnergie AG eine Change-of-Control-Klausel?
Innerhalb welcher Frist müsste die Übernahme der Gesellschaftsanteile erklärt werden?
Beabsichtigt die Stadt Köln bzw. die Stadtwerke Köln GmbH ihr Recht aus der Change-of-Control-Klausel zu nutzen, wenn eine solche Klausel existiert?
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Oktober 2019
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12. November 2019
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