Übertragung von Coronaviren durch das Aerosol von E-Zigaretten

Ist sicher auszuschließen, dass durch die Einatmung des Aerosols einer E-Zigarette, die von einem Covid-19-positiven Raucher geraucht wird, eine Übertragung des Virus stattfinden kann? Gibt es wissenschaftliche Grundlagen, die für ein Verbot von E-Zigaretten in öffentlichen Räumen sprechen? Sollte es verboten werden, im Eingangsportal einer Firma E-Zigaretten zu rauchen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist sicher auszusch…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übertragung von Coronaviren durch das Aerosol von E-Zigaretten [#183943]
Datum
3. April 2020 16:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist sicher auszuschließen, dass durch die Einatmung des Aerosols einer E-Zigarette, die von einem Covid-19-positiven Raucher geraucht wird, eine Übertragung des Virus stattfinden kann? Gibt es wissenschaftliche Grundlagen, die für ein Verbot von E-Zigaretten in öffentlichen Räumen sprechen? Sollte es verboten werden, im Eingangsportal einer Firma E-Zigaretten zu rauchen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183943
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teile Ihnen Folg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Übertragung von Coronaviren durch das Aerosol von E-Zigaretten [#183943]
Datum
6. April 2020 06:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teile Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. April 2020. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwo…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Übertragung von Coronaviren durch das Aerosol von E-Zigaretten [#183943]
Datum
25. Mai 2020 19:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. April 2020. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Informationen zu SARS-CoV-2 (offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus, anfangs 2019-nCoV) und COVID-19 (offizielle Bezeichnung der Erkrankung durch das neuartige Coronavirus) sind im Steckbrief zu COVID-19 zusammengefasst s. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html . Dort finden Sie auch Ausführungen zu den Übertragungswegen. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen