Überwachung fließender Verkehr OT Jünkerath

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wie viele Geschwindigkeitskontrollen wurden 2018 in der VG Obere Kyll OT Jünkerath durch die PI Prüm durchgeführt?

2. Wie viele allgemeine Verkehrskontrollen wurden in der Selben Ortslage durchgeführt?

3. In welchen Bereichen wurden die jeweiligen Massnahmen durchgeführt (Straßenabschnitte)?

4. Kann man für 2019 besonders in den Bereichen Koblenzer Str. / Kölner Str. & Gewerkschaftsstr. / Feusdorfer Str. mit einer Intensivierung dieser Maßnahmen rechnen?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele G…
An Polizeiinspektion Prüm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung fließender Verkehr OT Jünkerath [#41261]
Datum
15. Januar 2019 13:55
An
Polizeiinspektion Prüm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Geschwindigkeitskontrollen wurden 2018 in der VG Obere Kyll OT Jünkerath durch die PI Prüm durchgeführt? 2. Wie viele allgemeine Verkehrskontrollen wurden in der Selben Ortslage durchgeführt? 3. In welchen Bereichen wurden die jeweiligen Massnahmen durchgeführt (Straßenabschnitte)? 4. Kann man für 2019 besonders in den Bereichen Koblenzer Str. / Kölner Str. & Gewerkschaftsstr. / Feusdorfer Str. mit einer Intensivierung dieser Maßnahmen rechnen? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Polizeiinspektion Prüm
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Erhebung der von Ihnen ang…
Von
Polizeiinspektion Prüm
Betreff
AW: Überwachung fließender Verkehr OT Jünkerath [#41261], Hier: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage
Datum
16. Januar 2019 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Erhebung der von Ihnen angefragten Daten wird einige Zeit in Anspruch nehmen, ich bitte um Ihr Verständnis. Bereits jetzt darf ich Ihnen mitteilen, dass die zu den Fragen 2 und 3 angefragten Daten nicht voll umfänglich zu erheben sind. Nicht jede allgemeine Verkehrskontrolle von Streifenwagenbesatzungen wird recherchierbar dokumentiert, diesbezüglich bitte ich um ihr Verständnis. Nach durchgeführter dienstelleninterner Recherche werde ich Ihnen die uns vorliegenden Datenbestände übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre schnelle Rückantwort. Natürlich sollen Sie die notwendige Zei…
An Polizeiinspektion Prüm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überwachung fließender Verkehr OT Jünkerath [#41261], Hier: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage [#41261]
Datum
16. Januar 2019 12:01
An
Polizeiinspektion Prüm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre schnelle Rückantwort. Natürlich sollen Sie die notwendige Zeit für Ihre Recherche erhalten, schließlich ist mir selber sehr an einer vollständigen und nachvollziehbaren Antwort gelegen. Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Mühen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeiinspektion Prüm
Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf ihre Anfrage vom 15. Januar 2019 wie folgt beantworten. Zu 1 Die PI Prüm h…
Von
Polizeiinspektion Prüm
Betreff
AW: Überwachung fließender Verkehr OT Jünkerath [#41261], Hier: Antwort zu Ihrer Anfrage
Datum
4. Februar 2019 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf ihre Anfrage vom 15. Januar 2019 wie folgt beantworten. Zu 1 Die PI Prüm hat im Jahr 2018 eine Geschwindigkeitskontrolle in den angefragten Straßenabschnitten, OT durchgeführt bzw. durchführen lassen. Zu 2 Diese Frage ist verlässlich nicht zu beantworten. Nicht jede allgemeine Verkehrskontrolle von Fahrzeugführern wird in den entsprechenden Systemen zur Vorgangsbearbeitung erfasst. Zu 3 Auch diese Frage lässt sich unter Verweis auf die Begründung der Antwort zu Frage 2 verlässlich nicht beantworten. Zu 4 Verkehrs- und insbesondere Geschwindigkeitskontrollen orientieren sich maßgeblich an festgelegten Kriterien die sich auch aus der Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung aus dem Jahr 2003 ergeben. Demnach sind insbesondere die Ergebnisse der Unfallauswertung sowie die Erkenntnisse über besondere Gefahrenstellen in die Schwerpunktsetzung einzubeziehen. In den von Ihnen genannten Straßen gab es im Jahr 2018 nach unseren Erkenntnissen keinen einzigen Unfall der im Zusammenhang mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten stand. Die Streckenabschnitte weisen bezogen auf das Unfallgeschehen keine Besonderheiten auf, die die Kriterien zur Einstufung als Unfallschwerpunkt erfüllen. An die PI Prüm wurden darüber hinaus keinerlei Wünsche aus der Bürgerschaft herangetragen die eine Geschwindigkeitsüberwachung zum Inhalt hatten. Sollten Sie den Eindruck haben, dass in den von Ihnen genannten Straßen gegen die angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in gefährdender Art und Weise verstoßen wird, nehmen wir dies gerne zum Anlass, auch diesen Bereich in den Fokus unserer Kontrolltätigkeit zu nehmen. Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten. Mit freundlichen Grüßen