Überwachung von Fluglärm-Gegnern

1. Wie lange und von wem werden die Daten aus der Kameraüberwachung am Mainzer Hbf gespeichert?
2. Haben hessische Behörden in den letzten beiden Jahren um Amtshilfe ersucht, um Daten zu erhalten oder auf Daten zuzugreifen, die montags (insbesondere zwischen 17:00 und 17:32) erfasst wurden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2014
  • Frist
    17. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
Britta Werner (Piratenpartei)
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie lange…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Britta Werner (Piratenpartei)
Betreff
Überwachung von Fluglärm-Gegnern [#6438]
Datum
16. Mai 2014 08:26
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie lange und von wem werden die Daten aus der Kameraüberwachung am Mainzer Hbf gespeichert? 2. Haben hessische Behörden in den letzten beiden Jahren um Amtshilfe ersucht, um Daten zu erhalten oder auf Daten zuzugreifen, die montags (insbesondere zwischen 17:00 und 17:32) erfasst wurden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Britta Werner Piratenpartei <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Britta Werner (Piratenpartei)
Britta Werner (Piratenpartei)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachung von Fluglärm-Gegnern" vo…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Britta Werner (Piratenpartei)
Betreff
AW: Überwachung von Fluglärm-Gegnern [#6438]
Datum
26. Juni 2014 07:08
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachung von Fluglärm-Gegnern" vom 16.05.2014 (#6438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Britta Werner Anfragenr: 6438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Britta Werner Piratenpartei << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Frau Werner, Ihre untenstehende Anfrage betreffend die "Überwachung von Fluglärm-Gegnern" …
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Überwachung von Fluglärm-Gegnern [#6438]
Datum
26. Juni 2014 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Werner, Ihre untenstehende Anfrage betreffend die "Überwachung von Fluglärm-Gegnern" wurde mir zugeleitet. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Die rheinland-pfälzische Polizei (hier das Polizeipräsidium Mainz) ist lediglich im Bereich des Bahnhofsvorplatzes örtlich zuständig. Sie betreibt in diesem Bereich weder eine "Kameraüberwachung" noch hat sie von hessischen Behörden in den letzten beiden Jahren ein Amtshilfeersuchen der von Ihnen bezeichneten Art erhalten. 2. Hausherr der "Bahnanlagen" einschließlich des Bahnhofsgebäudes ist die Deutsche Bahn AG. Zuständige Polizeibehörde für den Bereich der Bahnanlagen ist die Bundespolizeidirektion Koblenz, Roonstraße 13, 56068 Koblenz. Gerne biete ich Ihnen an, Ihre Anfrage zur weiteren Klärung an die Bundespolizeidirektion Koblenz zu übermitteln. Für Ihre diesbezügliche Rückmeldung wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Britta Werner (Piratenpartei)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Weiterleitung der noch offenen Frage an …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Britta Werner (Piratenpartei)
Betreff
AW: Überwachung von Fluglärm-Gegnern [#6438]
Datum
5. Juli 2014 07:39
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Weiterleitung der noch offenen Frage an die von Ihnen genannte Stelle. Mit freundlichen Grüßen Britta Werner Anfragenr: 6438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Informationszugang nach dem Informationsgesetz Bundespolizeidirektion Koblenz, 7. Juli 2014 Sachbereich 31 - 11 03…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsgesetz
Datum
7. Juli 2014 14:18
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeidirektion Koblenz, 7. Juli 2014 Sachbereich 31 - 11 03 01 - IFG E-Mail vom 16. Mai 2014, Frau Britta Werner, Piratenpartei E-Mail vom 7. Juli 2014, Herr Wolfgang Hurth, ISIM Sehr geehrte Frau Werner, Ihr Antrag auf Informationszugang nach LIFG ist mir heute per o.a. E-Mail, durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Rheinland-Pfalz, zugeleitet worden. Die Prüfung Ihres Antrages ist aufgrund meiner Zuständigkeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorzunehmen. Sie erfordert die Beteiligung mehrerer Organisationseinheiten und wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Über möglicherweise anfallende Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) werde ich Sie zeitgerecht Informieren. Mit freundlichen Grüßen
Britta Werner (Piratenpartei)
AW: Informationszugang nach dem Informationsgesetz [#6438] Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein schönes Woc…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Britta Werner (Piratenpartei)
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsgesetz [#6438]
Datum
12. Juli 2014 07:28
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein schönes Wochenende! Anfragenr: 6438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16. Mai 2014, eingegangen am 7. Juli 2014 bei der BPOL Bundespolizeidirektio…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16. Mai 2014, eingegangen am 7. Juli 2014 bei der BPOL
Datum
29. Juli 2014 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion Koblenz, 29. Juli 2014 Sachbereich 31 - 11 03 01 - IFG Ihre IFG-Anfrage per E-Mail vom 16. Mai 2014, Frau Britta Werner, Piratenpartei E-Mail vom 7. Juli 2014, Herr Wolfgang Hurth, ISIM Meine E-Mail vom 7. Juli 2014, o.a. Az. Sehr geehrte Frau Werner, Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: 1. Eigentümer der Videoanlage im Mainzer Hauptbahnhof ist die Deutsche Bahn AG. Sie wird von der sogenannten 3-S-Zentrale des Bahnhofsmanagements Mainz betrieben. Die Kameraeinstellungen werden durch die 3-S-Zentrale vorgegeben. Die Videoanlage beinhaltet eine Speichereinheit mit einer Speicherkapazität von max. 72 Stunden. Nach Ablauf der 72 Stunden wird automatisch eine Überschreibung vorgenommen. Zugriff auf diese Speichereinheit hat ausschließlich das Bundes- polizeirevier Mainz der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern. Ein solcher Zugriff wird nur im Rahmen des gesetzlichen Auftrages vorgenommen. 2. Die hessischen Behörden haben in den letzten beiden Jahren hinsichtlich der Videodaten weder um Amtshilfe ersucht, noch haben sie entsprechende Daten erhalten. Für diese Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen