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Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart

- eine Aufzählung aller installierten Überwachungskameras im

Hauptbahnhof Stuttgart

mit ihrem enstprechenden Standort (dargestellt bevorzugt in einer Karte, wie es zum Beispiel die Stadt Köln auf ihrer Website tut).

Darüber hinaus, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?

2. Sind einige Überwachungskameras bereits mit biometrischer Gesichtserkennung ausgestattet?
2.1. Falls ja: Seit wann, wie viele und welche?
2.2. Falls nein: War/Ist das geplant?
2.2.1. Falls ja: Bitte senden Sie mir umfangreiche Informationen diesbezüglich.
2.2.2. Ist dies im neuen Hauptbahnhof Stuttgart 21 geplant?

3. Gibt es Statistiken, ob durch den Einsatz von Überwachungskameras Straftaten vereitelt bzw. aufgeklärt werden konnten? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung dieser Statistiken.

4. Wie viele Anzeigen wurden, aufgrund der Überwachungsaufnahmen, in den Jahren 2017 und 2018 angefertigt?

5. Wird auf den Einsatz von Videoüberwachung, vor Betreten des Gebäudes, hingeweisen, beispielsweise durch Hinweisschilder?
5.1. Wenn ja: erfüllen diese Hinweise die Voraussetzungen der DSGVO? Sind die Hinweise mit Piktogrammen versehen? Wie viele Hinweisschilder gibt es, wo genau sind diese?

6. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)? Falls ja: Bitte senden Sie mir umfangreiche Informationen diesbezüglich.

7. Welche dritten Parteien haben mittelbaren oder unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten?

6. An welche dritten Parteien wurden in den Jahren 2017 oder 2018 weitergegeben?

7) An welche dritten Parteien werden Kameradaten weitergegeben?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine …
An Bundespolizeidirektion Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart [#149736]
Datum
9. Juni 2019 19:20
An
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Aufzählung aller installierten Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart mit ihrem enstprechenden Standort (dargestellt bevorzugt in einer Karte, wie es zum Beispiel die Stadt Köln auf ihrer Website tut). Darüber hinaus, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert? 2. Sind einige Überwachungskameras bereits mit biometrischer Gesichtserkennung ausgestattet? 2.1. Falls ja: Seit wann, wie viele und welche? 2.2. Falls nein: War/Ist das geplant? 2.2.1. Falls ja: Bitte senden Sie mir umfangreiche Informationen diesbezüglich. 2.2.2. Ist dies im neuen Hauptbahnhof Stuttgart 21 geplant? 3. Gibt es Statistiken, ob durch den Einsatz von Überwachungskameras Straftaten vereitelt bzw. aufgeklärt werden konnten? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung dieser Statistiken. 4. Wie viele Anzeigen wurden, aufgrund der Überwachungsaufnahmen, in den Jahren 2017 und 2018 angefertigt? 5. Wird auf den Einsatz von Videoüberwachung, vor Betreten des Gebäudes, hingeweisen, beispielsweise durch Hinweisschilder? 5.1. Wenn ja: erfüllen diese Hinweise die Voraussetzungen der DSGVO? Sind die Hinweise mit Piktogrammen versehen? Wie viele Hinweisschilder gibt es, wo genau sind diese? 6. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)? Falls ja: Bitte senden Sie mir umfangreiche Informationen diesbezüglich. 7. Welche dritten Parteien haben mittelbaren oder unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten? 6. An welche dritten Parteien wurden in den Jahren 2017 oder 2018 weitergegeben? 7) An welche dritten Parteien werden Kameradaten weitergegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Erhalt Ihrer untenstehende…
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
AW: Anfrage eines Bürgers bezüglich der Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart
Datum
11. Juni 2019 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Erhalt Ihrer untenstehenden Anfrage. Ich werde mich nach Bearbeitung Ihres Anliegens unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Ihre IFG-Anfrage bezüglich der Überwachungskameras im Hbf Stuttgart Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre…
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
Ihre IFG-Anfrage bezüglich der Überwachungskameras im Hbf Stuttgart
Datum
27. Juni 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage wurde an das Bundespolizeipräsidium abgegeben und wird dort vom Referat 71 beantwortet werden. Sie werden daher vom Bundespolizeipräsidium unaufgefordert nach Prüfung Ihres Antrags eine Antwort erhalten. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen zu Ihrer Anfrage künftig an das Bundespolizeipräsidium. Die Kontaktdaten lauten: Bundespolizeipräsidium Referat 71 - Rechtsangelegenheiten Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam Tel. 0331 97997-0 | Fax 0331 97997-7010 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundespolizei.de Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Stuttgart
71 - 10 00 11 - 0008 - 19-14 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom …
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
IFG-Anfrage Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart [#149736]
Datum
16. Juli 2019 10:29
Status
71 - 10 00 11 - 0008 - 19-14 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom 9. Juni 2019 bei der Bundespolizeidirektion Pirna. Die Beantwortung der Frage wurde an das Bundespolizeipräsidium weitergeleitet. Hierüber wurden Sie mit E-Mail vom 27. Juni 2019 entsprechend informiert. Bitte teilen Sie mir noch Ihre zustellfähige Adresse mit. Das Antwortschreiben wird Ihnen dann in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Stuttgart
71 - 10 00 11 - 0008 - 19-14 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom …
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
IFG-Anfrage Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart [#149736]
Datum
16. Juli 2019 10:41
Status
71 - 10 00 11 - 0008 - 19-14 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom 9. Juni 2019 bei der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Die Beantwortung der Frage wurde an das Bundespolizeipräsidium weitergeleitet. Hierüber wurden Sie mit E-Mail vom 27. Juni 2019 entsprechend informiert. Bitte teilen Sie mir noch Ihre zustellfähige Adresse mit. Das Antwortschreiben wird Ihnen dann in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Stuttgart
71 - 10 00 11 - 0008 - 19-14 Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mail vom 16. Juli 2019 bat ich Sie u…
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
IFG-Anfrage Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart [#149736]
Datum
19. August 2019 15:30
Status
71 - 10 00 11 - 0008 - 19-14 Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mail vom 16. Juli 2019 bat ich Sie um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 9. Juni 2019 ist Ihnen auf dem Postweg zuzustellen. Ich bitte Sie daher erneut um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Adresse. Sollte ich bis zum 30. August 2019 nichts mehr von Ihnen hören, betrachte ich Ihre IFG-Anfrage als gegenstandslos und werde den Vorgang hier abschließen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr [geschwärzt], meine Postanschrift lautet wie folgt: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlic…
An Bundespolizeidirektion Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Überwachungskameras im Hauptbahnhof Stuttgart [#149736]
Datum
19. August 2019 16:47
An
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Postanschrift lautet wie folgt: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 149736 Antwort an: [geschwärzt]
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