Überwachungskameras in Gütersloh

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Gütersloh den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Wo hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2013
  • Frist
    15. März 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
11. Februar 2013 13:03
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Gütersloh den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Wo hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffen…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
12. Februar 2013 12:16
Status
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffentlichen Raumes mittels Überwachungskameras erfolgt in Gütersloh nicht. Teilweise sind Überwachungskameras in Parkhäusern / Tiefgaragen installiert, um Teilbereiche (z.B. Frauenparkplätze) zu überwachen. Es gibt keine Planungen für neue Anlagen. Eine Aufstellung jährlicher Betriebskosten ist dementsprechend nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Habig Stadt Gütersloh Fachbereich Ordnung Tel. 05241/82-2272 Fax 05241/82-3291