Überwachungskameras in Gütersloh

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Gütersloh den öffentlich zugänglichen Raum?
Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden?

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Wo hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2013
  • Frist
    5. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
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Betreff
Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
3. Januar 2013 14:33
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Gütersloh den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Wo hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachungskameras in Gütersloh" v…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
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Betreff
AW: Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
11. Februar 2013 22:34
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachungskameras in Gütersloh" vom 03.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffen…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
12. Februar 2013 12:16
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffentlichen Raumes mittels Überwachungskameras erfolgt in Gütersloh nicht. Teilweise sind Überwachungskameras in Parkhäusern / Tiefgaragen installiert, um Teilbereiche (z.B. Frauenparkplätze) zu überwachen. Es gibt keine Planungen für neue Anlagen. Eine Aufstellung jährlicher Betriebskosten ist dementsprechend nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Habig Stadt Gütersloh Fachbereich Ordnung Tel. 05241/82-2272 Fax 05241/82-3291
Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffen…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
12. Februar 2013 12:16
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffentlichen Raumes mittels Überwachungskameras erfolgt in Gütersloh nicht. Teilweise sind Überwachungskameras in Parkhäusern / Tiefgaragen installiert, um Teilbereiche (z.B. Frauenparkplätze) zu überwachen. Es gibt keine Planungen für neue Anlagen. Eine Aufstellung jährlicher Betriebskosten ist dementsprechend nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Habig Stadt Gütersloh Fachbereich Ordnung Tel. 05241/82-2272 Fax 05241/82-3291
Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffen…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
12. Februar 2013 12:16
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Herren, die verspätete Beantwortung Ihrer Fragen bitte ich zu entschuldigen. Eine Überwachung öffentlichen Raumes mittels Überwachungskameras erfolgt in Gütersloh nicht. Teilweise sind Überwachungskameras in Parkhäusern / Tiefgaragen installiert, um Teilbereiche (z.B. Frauenparkplätze) zu überwachen. Es gibt keine Planungen für neue Anlagen. Eine Aufstellung jährlicher Betriebskosten ist dementsprechend nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Habig Stadt Gütersloh Fachbereich Ordnung Tel. 05241/82-2272 Fax 05241/82-3291
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Sehr geehrter Herr Habig, laut Ihrer Antwort vom 12. Februar 2013 zum Thema Überwachungskameras im öffentlichen R…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überwachungskameras in Gütersloh [#2851]
Datum
8. Januar 2014 22:34
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Sehr geehrter Herr Habig, laut Ihrer Antwort vom 12. Februar 2013 zum Thema Überwachungskameras im öffentlichen Raum in Gütersloh gibt es derzeit keine Überwachung. Laut einer großen Anfrage der Piratenfraktion im NRW Landtag (Drucksache 16/4627) listet die Landesregierung 8 Kameras im öffentlichen Raum auf. (Amtsgericht, Präsident des Landgerichts Bielefeld, Finanzamt und Polizeibehörde) Wie kommen diese unterschiedlichen Aussagen zu stande? Beziehen Sie sich nur auf die von der Stadt Gütersloh betriebenen Kameras? Falls ja, gibt es noch Weitere die nicht von der Stadt betrieben werden, aber den öffentlichen Raum überwachen? Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Von hier können nur Aussagen darüber getroffen werden, ob die Stadt Güterslo…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Überwachungskameras in Gütersloh [#2851]
Datum
9. Januar 2014 07:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Von hier können nur Aussagen darüber getroffen werden, ob die Stadt Gütersloh Überwachungskamaras im öffentlichen Raum einsetzt. Die Angaben der Landesregierung deuten darauf hin, dass Kamaras in oder an Objekten des Landes (Gerichte, Polizeibehörden, etc.) eingesetzt werden. Die Definition des Begriffes "öffentlicher Raum" dürfte in diesem Zusmmenhang ebenfalls schwierig sein. Es ist davon auszugehen, dass in allen großen Kaufhäusern Kamaras zum Objektschutz eingesetzt werden. Ist dies öffentlicher Raum? Mit freundlichen grüßen Thomas Habig Stadt Gütersloh Fachbereich Ordnung Tel. 05241/82-2272 Fax 05241/82-3291