Überwachungskameras in Hamburg in Verantwortung der Behörde für Inneres und Sport

1. Eine Aufstellung aller Videoüberwachungsanlagen, die von der Behörde für Inneres und Sport verantworteten werden, mit Aufstellungsort, Aufstellungsdatum und "Blickrichtung". Sofern vorhanden, bitte ich um eine maschinenlesbare Aufstellung.

2. Falls bereits weitere Videoüberwachungsanlagen geplant sind: Unterlagen, aus denen hervorgeht, an welchen Standorten und zu welchen Kosten und zu welchem Datum weitere Videoüberwachungsanlagen errichtet werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2017
  • Frist
    24. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras in Hamburg in Verantwortung der Behörde für Inneres und Sport [#20040]
Datum
23. Januar 2017 20:32
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Eine Aufstellung aller Videoüberwachungsanlagen, die von der Behörde für Inneres und Sport verantworteten werden, mit Aufstellungsort, Aufstellungsdatum und "Blickrichtung". Sofern vorhanden, bitte ich um eine maschinenlesbare Aufstellung. 2. Falls bereits weitere Videoüberwachungsanlagen geplant sind: Unterlagen, aus denen hervorgeht, an welchen Standorten und zu welchen Kosten und zu welchem Datum weitere Videoüberwachungsanlagen errichtet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat Sehr geehrte(r ) Herr/Frau Antragsteller/in, Ihr Anliegen ist bei de…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat
Datum
25. Januar 2017 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r ) Herr/Frau Antragsteller/in, Ihr Anliegen ist bei der Behörde für Inneres und Sport eingegangen und wir hier bearbeitet . Bevor es mir möglich ist , Ihnen die ungefähr mit Ihrer Anfrage verbundenen Verwaltungsgebühren zu benennen, müsste ich vorab von Ihnen wissen, ob Ihr Anliegen tatsächlich so verstanden werden soll, dass alle Stellen/Ämter der Behörde für Inneres und Sport in eine Auskunft einbezogen werden sollen oder ob Ihr Anliegen doch eher dahingehend auszulegen ist, dass nur bestimmte Bereiche der Behörde für Inneres und Sport , wie z.B. Polizei oder Feuerwehr, von Ihrem Interesse umfasst sind. Dies ist wichtig, um den ungefähr entstehenden Verwaltungsaufwand und damit die voraussichtlich entstehenden Gebühren abschätzen zu können. Bitte teilen Sie mir daher umgehend, spätestens jedoch bis zum 28.01.2017 mit, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll. Da ich bereits jetzt anmerken kann, dass für einige Bereiche Auskünfte schon deshalb nicht möglich sein werden, da diese durch Vertraulichkeitsvorschriften geschützt sind, benötige ich zudem eine zustellungsfähige Anschrift von Ihnen, um Ihnen bei einer voraussichtlich zu erteilen Teilablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid zustellen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat [#20040] Sehr geehrt<< Anrede >> bitte benennen Sie …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat [#20040]
Datum
27. Januar 2017 10:20
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte benennen Sie zum einen die Verwaltungsgebühren, die anfallen, wenn alle Stellen/Ämter der Behörde für Inneres und Sport einbezogen werden und zum anderen die Verwaltungsgebühren, die anfallen, wenn nur die Polizei einbezogen wird. Vielen Dank! Meine Adresse zur Zustellung einer Teilablehnung teile ich Ihnen mit, sobald ich die zu erwartenden Kosten meiner Anfrage kenne und mich für die eine oder alle Stellen entschieden habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat [#20040] ? "Das elektronische Postfach &qu…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat [#20040]
Datum
27. Januar 2017 10:20
Status
Warte auf Antwort
? "Das elektronische Postfach "Transparenzgesetz (BIS)" kann leider keine E-Mails empfangen. Beachten Sie, dass Sie auf Ihre an dieses Postfach gesendete Mail keine Antwort erhalten werden. Für weitere Nachfragen nutzen Sie die Ihnen bekannten Kontaktdaten." Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Johanniswall 4 - 20095 Hamburg
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AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat [#20040] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 überfragdenstaat [#20040]
Datum
27. Januar 2017 12:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte benennen Sie zum einen die Verwaltungsgebühren, die anfallen, wenn alle Stellen/Ämter der Behörde für Inneres und Sport einbezogen werden und zum anderen die Verwaltungsgebühren, die anfallen, wenn nur die Polizei einbezogen wird. Vielen Dank! Meine Adresse zur Zustellung einer Teilablehnung teile ich Ihnen mit, sobald ich die zu erwartenden Kosten meiner Anfrage kenne und mich für die eine oder alle Stellen entschieden habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage vom 23.01.2017 über fragdenstaat.de Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug au…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.01.2017 über fragdenstaat.de
Datum
1. Februar 2017 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 27.01.2017. Leider ist es mir im Voraus nicht möglich, konkrete Angaben zu entstehenden Gebühren und Auslagen zu machen. Ich kann Ihnen nur pauschal mitteilen, dass erfahrungsgemäß die Beteiligung vieler Stellen einen höheren Verwaltungsaufwand verursacht, der sich dann ggfs. auch in den zu entrichtenden Gebühren niederschlagen kann. Ob und inwieweit das hier der Fall sei wird, kann ich nicht beantworten. Daher meine Rückfrage, ob es Ihnen tatsächlich um alle Einheiten der Behörde für Inneres und Sport geht ( wie z.B. auch den Landesbetrieb Verkehr und das Einwohnerzentralamt) oder ob sich Ihr Interesse allein auf die Polizei richtet. Für eine kurzfristige Rückantwort wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 über fragdenstaat.de [#20040] Sehr geehrt<< Anrede >> in jedem Fall …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2017 über fragdenstaat.de [#20040]
Datum
1. Februar 2017 16:49
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in jedem Fall werden die Kosten meiner Anfrage höchstens 500 EUR betragen, richtig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihr Antrag vom 23.01.2017 - Ihre Nachfrage vom 01.02.2017 Guten Morgen, ja, das ist richtig. Je Informationszugan…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihr Antrag vom 23.01.2017 - Ihre Nachfrage vom 01.02.2017
Datum
2. Februar 2017 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen, ja, das ist richtig. Je Informationszugang wird nur eine Gebühr erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen ist dabei § 13 Absatz 4 HmbTG in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Die Obergrenze der Gebührenrahmens liegt gemäß der Anlage zur genannten Gebührenordnung bei 500 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 23.01.2017 - Ihre Nachfrage vom 01.02.2017 [#20040] Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der K…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 23.01.2017 - Ihre Nachfrage vom 01.02.2017 [#20040]
Datum
20. Februar 2017 15:13
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der Kosten von bis zu 500 EUR ziehe ich meine Anfrage zurück. Das Risiko, dass tatsächlich 500 EUR fällig werden, ist mir zu hoch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage vom 23.01.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Entscheidung kann ich durchaus nachvollziehen. Ich m…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.01.2017
Datum
22. Februar 2017 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Entscheidung kann ich durchaus nachvollziehen. Ich möchte mich bedanken, dass Sie mich von der Antragsrücknahme in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen