Ü7-Verfahren zur Aufnahme im Schuljahr 2022/2023

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2022/2023 an Ihrer Schule erbitte ich folgende Informationen:

▪ Was ist die maximale Anzahl der verfügbaren Schulplätze in Jahrgangsstufe 7, die an Ihrer Schule zum Schuljahr 2022/2023 über das Ü7-Verfahren belegt werden können?
▪ Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Ergebnis des Ü7-Verfahrens eine Zusage für einen Platz an Ihrer Schule erhalten?
Wie viele Schülerinnen und Schüler davon haben
• sonderpädagogischen Förderbedarf?
• Bildungswunsch AHR?
• Bildungswunsch EBR/FOR?

Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR:
▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Erstwunsch angewählt?
▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Zweitwunsch angewählt?
▪ Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?
▪ Welche weiteren Kriterien wurden neben der Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch) für das Ü7-Verfahren herangezogen und mit welcher Gewichtung wurden diese Kriterien berücksichtigt?

Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR:
▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Erstwunsch angewählt?
▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Zweitwunsch angewählt?
▪ Was war im Ü7‐Verfahren für das Schuljahr 2022/2023 die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden?
▪ Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und mit welcher Gewichtung wurden diese Kriterien bei der Vergabe der Schulplätze berücksichtigt?

Sonstiges
▪ Gibt es sonstige besondere Aspekte, die beim Ü7-Verfahren an Ihrer Schule relevant sind?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Gesamtschule "Peter Joseph Lenné" (Potsdam) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ü7-Verfahren zur Aufnahme im Schuljahr 2022/2023 [#252609]
Datum
3. Juli 2022 22:21
An
Gesamtschule "Peter Joseph Lenné" (Potsdam)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Hinblick auf das Ü7-Verfahren zur Aufnahme für das Schuljahr 2022/2023 an Ihrer Schule erbitte ich folgende Informationen: ▪ Was ist die maximale Anzahl der verfügbaren Schulplätze in Jahrgangsstufe 7, die an Ihrer Schule zum Schuljahr 2022/2023 über das Ü7-Verfahren belegt werden können? ▪ Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Ergebnis des Ü7-Verfahrens eine Zusage für einen Platz an Ihrer Schule erhalten? Wie viele Schülerinnen und Schüler davon haben • sonderpädagogischen Förderbedarf? • Bildungswunsch AHR? • Bildungswunsch EBR/FOR? Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: ▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Erstwunsch angewählt? ▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Zweitwunsch angewählt? ▪ Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? ▪ Welche weiteren Kriterien wurden neben der Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch) für das Ü7-Verfahren herangezogen und mit welcher Gewichtung wurden diese Kriterien berücksichtigt? Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR: ▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Erstwunsch angewählt? ▪ Wie oft wurde Ihre Schule mit Zweitwunsch angewählt? ▪ Was war im Ü7‐Verfahren für das Schuljahr 2022/2023 die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? ▪ Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und mit welcher Gewichtung wurden diese Kriterien bei der Vergabe der Schulplätze berücksichtigt? Sonstiges ▪ Gibt es sonstige besondere Aspekte, die beim Ü7-Verfahren an Ihrer Schule relevant sind? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252609/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Gesamtschule "Peter Joseph Lenné" (Potsdam)
Ü7-Verfahren zur Aufnahme im Schuljahr 2022/23 Am 05.10.2022 hat die Gesamtschule Peter Joseph Lenné die Anfrage i…
Von
Gesamtschule "Peter Joseph Lenné" (Potsdam)
Via
Briefpost
Betreff
Ü7-Verfahren zur Aufnahme im Schuljahr 2022/23
Datum
5. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 05.10.2022 hat die Gesamtschule Peter Joseph Lenné die Anfrage im Rahmen der Beantwortung der Fragen an des MBJS beantwortet. Die Originalfundstelle der Antwort ist hier: https://fragdenstaat.de/a/252709 Die Antwort wurde vom Fragesteller hier her kopiert, damit sie leichter und unter den an die Schule gerichteten Fragen aufzufinden ist. Die Schule hat wie folgt geantwortet: "ich beantworte in meiner Zuständigkeit für die Gesamtschule Joseph Peter Lenné Ihre bisher noch nicht beantworteten folgenden Fragen wie folgt: Wie viele der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler haben • Bildungswunsch AHR? à 36 • Bildungswunsch EBR/FOR? à 73 Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch AHR: ▪ Wie oft wurde die Schule mit Erstwunsch angewählt? à 28 ▪ Wie oft wurde die Schule mit Zweitwunsch angewählt? à Hierzu kann ich Ihnen leider keine aussagekräftige Zahl nennen, da eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern direkt an ihrer Erstwunsch-Schule aufgenommen worden sind und es in solchen Fällen keine Rückkopplung an die Zweitwunschschule gibt, da der Zweitwunsch in diesen Fällen nicht mehr relevant ist. ▪ Was war die höchste Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch), mit der ein Kind noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? à 8 ▪ Welche weiteren Kriterien wurden neben der Notensumme (Deutsch/Mathe/Englisch) für das Ü7-Verfahren herangezogen und mit welcher Gewichtung wurden diese Kriterien berücksichtigt? Härtefälle gem. § 53 Abs. 4 BbgSchulG sind im Umfang von bis zu 10% der Gesamtplätze vorrangig aufzunehmen. Gem. § 53 Abs. 5 Satz Satz 3 BbgSchulG ist sodann der Vorrang der Eignung durch Auswertung des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 zu ermitteln. Diese Kriterien werden in etwa gleich gewichtet. Folgende Fragen beziehen sich nur auf den Bildungswunsch EBR/FOR: ▪ Wie oft wurde die Schule mit Erstwunsch angewählt? à 75 ▪ Wie oft wurde die Schule mit Zweitwunsch angewählt? à Hierzu kann ich Ihnen leider keine aussagekräftige Zahl nennen, da eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern direkt an ihrer Erstwunsch-Schule aufgenommen worden sind und es in solchen Fällen keine Rückkopplung an die Zweitwunschschule gibt, da der Zweitwunsch in diesen Fällen nicht mehr relevant ist. ▪ Was war im Ü7‐Verfahren für das Schuljahr 2022/2023 die höchste Entfernung vom Wohnort, mit der ein Kind im Bildungswunsch EBR/FOR noch aufgenommen wurde, ohne dass besondere Gründe gem. §53 BbgSchulG geltend gemacht wurden? à 6,5 km ▪ Welche weiteren Kriterien wurden neben der Entfernung zum Wohnort für das Ü7-Verfahren herangezogen und mit welcher Gewichtung wurden diese Kriterien bei der Vergabe der Schulplätze berücksichtigt? à Härtefälle gem. § 53 Abs. 4 BbgSchulG können vorrangig aufgenommen werden. [wenn ohne größeren Aufwand möglich, gern auch die Anzahl angeben] Sonstiges ▪ Gibt es sonstige besondere Aspekte, die beim Ü7-Verfahren an der Schule relevant sind? Das Auswahlverfahren wird ausschließlich entsprechend den Regelungen des BbgSchulG, der Sek I-V und den VV-SEK I-V durchgeführt."