Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist dringend erforderlich mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bekommen, um ein zuverlässiges Mobilitätsangebot unter anderem auch im ländlichen Bereich sicherzustellen.

Dies bedeutet auch, dass bisher stillgelegte Trassen wieder reaktiviert werden müssen, um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verbessern und attraktiver zu machen. Somit müssen auch bisher nicht an das Bahnnetz angeschlossene ländliche Regionen wieder eine Bahnanbindung erhalten.

Deshalb bitte ich um Auskunft wie mit den vier Reaktivierungskriterien des Freistaats kurz-, mittel-, langfristig verfahren wird.

Reaktivierungskriterien:

1. Eine Prognose, die vom Freistaat Bayern anerkannt wird, ergibt, dass eine Nachfrage von mehr als 1.000 Reisenden pro Werktag zu erwarten ist (1.000 Reisenden-Kilometer pro Kilometer betriebener Strecke).

2. Die Infrastruktur wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht.

3. Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist bereit, die Strecke und die Stationen dauerhaft zu betreiben und berechnet hierfür Infrastrukturkosten, die das Niveau vergleichbarer Infrastruktur der Deutschen Bahn nicht übersteigen.

4. Die ÖPNV-Aufgabenträger müssen sich vertraglich verpflichten, ein mit dem Freistaat Bayern abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen.

Mit den aktuell geltenden starren Kriterien ist es nahezu unmöglich bisher stillgelegte Trassen wieder zu reaktivieren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, es ist dringend erforderlich mehr Personenverkehr a…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken [#288525]
Datum
19. September 2023 08:47
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, es ist dringend erforderlich mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bekommen, um ein zuverlässiges Mobilitätsangebot unter anderem auch im ländlichen Bereich sicherzustellen. Dies bedeutet auch, dass bisher stillgelegte Trassen wieder reaktiviert werden müssen, um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verbessern und attraktiver zu machen. Somit müssen auch bisher nicht an das Bahnnetz angeschlossene ländliche Regionen wieder eine Bahnanbindung erhalten. Deshalb bitte ich um Auskunft wie mit den vier Reaktivierungskriterien des Freistaats kurz-, mittel-, langfristig verfahren wird. Reaktivierungskriterien: 1. Eine Prognose, die vom Freistaat Bayern anerkannt wird, ergibt, dass eine Nachfrage von mehr als 1.000 Reisenden pro Werktag zu erwarten ist (1.000 Reisenden-Kilometer pro Kilometer betriebener Strecke). 2. Die Infrastruktur wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht. 3. Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist bereit, die Strecke und die Stationen dauerhaft zu betreiben und berechnet hierfür Infrastrukturkosten, die das Niveau vergleichbarer Infrastruktur der Deutschen Bahn nicht übersteigen. 4. Die ÖPNV-Aufgabenträger müssen sich vertraglich verpflichten, ein mit dem Freistaat Bayern abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen. Mit den aktuell geltenden starren Kriterien ist es nahezu unmöglich bisher stillgelegte Trassen wieder zu reaktivieren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288525/
Bayerische Staatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Reaktivierungskriterien des Freistaa…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
AW: Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken [#288525]
Datum
19. Oktober 2023 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Reaktivierungskriterien des Freistaats für die Wiederaufnahme eines Schienenpersonennahverkehrs. Die von Ihnen angesprochenen vier Kriterien sind aktuell weiter gültig. Diese von der Staatsregierung entwickelten Kriterien sind vom Bayerischen Landtag auch in der zurückliegenden Legislaturperiode bestätigt worden. Inwieweit seitens der kommenden neuen Staatsregierung bzw. dem neugewählten Landtag in der nun beginnenden Legislaturperiode eine Änderung der Kriterien angestrebt wird, bleibt abzuwarten. Öffentliche Mittel können auch für Investitionen in die Schieneninfrastruktur oder in ein Nahverkehrsangebot nur verwendet werden, wenn sie nachgewiesenermaßen volkswirtschaftlich sinnvoll sind. Die aktuell gültigen Kriterien für SPNV-Reaktivierungen im Freistaat sind ein möglicher Ansatz hierfür. Beim 1.000er-Kriterium hat der Freistaat beispielsweise lediglich einen schon seitens des Bundes im SPNV gebräuchlichen Wert übernommen. Im Übrigen haben die Kriterien im Freistaat ermöglicht, dass bereits etliche Reaktivierungsprozesse ins Rollen gekommen sind und auf der Strecke Gunzenhausen - Wassertrüdingen im kommenden Jahr die nächste Reaktivierung in den Betrieb gehen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bah…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken [#288525]
Datum
15. November 2023 09:58
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken“ vom 19.09.2023 (#288525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerische Staatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 15. November 2023, die uns von der Ba…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
AW: Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken [#288525]
Datum
24. November 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 15. November 2023, die uns von der Bayerischen Staatskanzlei übermittelt wurde. Wie Sie dem Anhang entnehmen können, wurde Ihre Anfrage mit E-Mail vom 19. Oktober 2023 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerische Staatskanzlei
Antwort per Mail
Von
Bayerische Staatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Antwort per Mail
Datum
24. November 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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