Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz

Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen oder Ähnliches zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz.

Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz [#250518]
Datum
3. Juni 2022 13:01
An
Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen oder Ähnliches zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz. Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250518/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde
Bitte nicht antworten: Vielen Dank für Ihre E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten …
Von
Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde
Betreff
Bitte nicht antworten: Vielen Dank für Ihre E-Mail
Datum
3. Juni 2022 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten. Dies kann aufgrund vieler derzeit hier eingehender Mails einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit bitten wir Sie höflich um etwas Geduld. Bitte sehen Sie möglichst auch von Rückfragen ab. Hinweise über mitzubringende Unterlagen, Downloads und vieles mehr finden Sie unter http://www.kreis-kleve.de oder http://www.integration.kreis-kleve.de. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da sie automatisch erzeugt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlung…
An Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz [#250518]
Datum
5. Juli 2022 23:29
An
Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz“ vom 03.06.2022 (#250518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage betrifft den Familiennachzug zu Deutschen. Neben den gesetz…
Von
Kreisverwaltung Kleve Ausländerbehörde
Betreff
Antwort: AW: Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz [#250518]
Datum
6. Juli 2022 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage betrifft den Familiennachzug zu Deutschen. Neben den gesetzlichen Regelungen finden Sie Ausführungshinweise in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" ab Seite 160. Sie finden diese im Internet unter dem Link: https://www.verwaltungsvorschriften-i... Hinsichtlich der von Ihnen beantragten Akteneinsicht teile ich Ihnen mit, dass dieser Antrag nicht ausreichend konkret ist und diesem daher nicht entsprochen werden kann. Zur Akteneinsicht möchte ich Ihnen nachstehende Hinweise geben: Sollten Sie selber Beteiligter in einem hier geführten Verwaltungsverfahren sein, haben Sie die Möglichkeit, nach Terminvereinbarung Akteneinsicht zu nehmen. Sollten Sie Akteneinsicht in ein Verfahren nehmen wollen, in dem Sie nicht beteiligt sind, benötigen Sie eine Vollmacht aller beteiligten Personen. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Fr. Gruß