Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz

Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen oder Ähnliches zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz.

Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz [#250521]
Datum
3. Juni 2022 13:06
An
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen oder Ähnliches zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz. Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250521/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlung…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz [#250521]
Datum
5. Juli 2022 23:35
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz“ vom 03.06.2022 (#250521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlung…
An Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz [#250521]
Datum
5. Juli 2022 23:36
An
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz“ vom 03.06.2022 (#250521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie nach dem AIG um Handlungsempfehlu…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Überblick über amtsinterne Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1-2 Aufenthaltsgesetz [#250521]
Datum
7. Juli 2022 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
erlassnr-0712sicherunglebensunterhaltbeiehegattennachzugzudeutschen.pdf
88,0 KB
information722017.pdf
98,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie nach dem AIG um Handlungsempfehlungen zum Umgang mit § 28 Abs. 1 und 2 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) bitten. In der Anlage überlasse ich Ihnen unsere Information 72 aus 2017, in der die Abgrenzung von 28 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 zu § 25 Abs. 5 AufenthG erläutert ist und den Erlass aus dem Jahr 2012 zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Ehegattennachzug. Erlasse/allgemeine Weisungen aus dem Land Brandenburg können Sie auch unter https://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_schnellsuche recherchieren und nachlesen. Zudem hält das BMI mit allgemeinen Verwaltungsvorschriften unter https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf für das AufenthG Informationen bereit. Mit freundlichen Grüßen