Überblick über Informationssammlungen und informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019, u. a. Ablichtung des Mahnschreibens

Überblick über Informationssammlungen und informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019, u. a. Ablichtung des Mahnschreibens der EU-Kommission

Grund: Das Vertragsverletzungsverfahren betrifft u. a. die Bundespolizei und Abhilfebefugnisse von Aufsichtsbehörden

Hintergrund zum IFG: Der Gesetzgeber in diesem Land stemmt sich entschieden gegen Transparenzgesetze sowie einheitliche Standards beim Recht auf Informationszugang (s. die symbolpolitische Stellungnahme der 17 Aufsichtsbehörden vom 7.11.23)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über Informationssammlungen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überblick über Informationssammlungen und informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019, u. a. Ablichtung des Mahnschreibens [#296186]
Datum
3. Januar 2024 17:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überblick über Informationssammlungen und informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019, u. a. Ablichtung des Mahnschreibens der EU-Kommission Grund: Das Vertragsverletzungsverfahren betrifft u. a. die Bundespolizei und Abhilfebefugnisse von Aufsichtsbehörden Hintergrund zum IFG: Der Gesetzgeber in diesem Land stemmt sich entschieden gegen Transparenzgesetze sowie einheitliche Standards beim Recht auf Informationszugang (s. die symbolpolitische Stellungnahme der 17 Aufsichtsbehörden vom 7.11.23)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296186/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/005 II#1159 Guten Morgen <…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Überblick über Informationssammlungen und informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019, u. a. Ablichtung des Mahnschreibens [#296186] # IFG-780/005 II#1159
Datum
4. Januar 2024 09:21
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/005 II#1159 Guten Morgen << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#1159 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Überblick über Informationssammlungen und informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019, u. a. Ablichtung des Mahnschreibens [#296186] # IFG-780/005 II#1159
Datum
30. Januar 2024 15:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
741,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#1159 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erbitte vorab Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründ…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Überblick über Informationssammlungen und informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019, u. a. Ablichtung des Mahnschreibens [#296186] # IFG-780/005 II#1159 [#296186]
Datum
30. Januar 2024 15:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erbitte vorab Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründe mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nach JI-Richtlinie (dort seien Sie generell petitionsähnlich wie auch nach DSGVO-EU, schreiben Sie vorgerichtlich und vor Gerichten an Betroffene in vertragsverletzungsverfahrensrelevanter Weise - kein Wunder also, dass gegen das Land Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten waren). Ihre Ablehnung gefährdet die öffentliche Sicherheit, auch Ihre wiederkehrenden Hinweise an Betroffene, Ihre Behörde sei nach JI-Richtlinie und DSGVO rein petitionsähnlich (kein Wunder, dass Deutschland unter C 149/23 verklagt werden musste und eine 8-stellige Vertragsstrafe beantragt werden musste). Im Übrigen besteht ein Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO auch in Verfahren nach IFG Bund. Daher ist die Abfrage von personenbezogenen Daten unzulässig. Wenn Sie auch nach Akteneinsicht in die Prüfakte am Ablehnungsbescheid festhalten sollten, wird eine Weiterleitung Ihrer sonst seit Jahren und bis heute in vertragsverletzungsverfahrensrelevanter Weise "petitionsähnlichen" Behörde an EU-Organe erwogen, und Sie beschaffen die Informationen und Reaktionen von dort. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 296186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296186/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag - "Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründe"…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründe" im Vorgang IFG-780/005 II#1159 # IFG-780/010 II#1173
Datum
31. Januar 2024 09:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
615,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/010 II#1173 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag - "Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründe"…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründe" # IFG-780/010 II#1173
Datum
14. Februar 2024 19:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
646,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/010 II#1173 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr IFG-Antrag - "Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründe&q…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - "Akteneinsicht nach IFG Bund (Prüfakte) zur Bewertung der behaupteten Ablehnungsgründe" # IFG-780/010 II#1173 [#296186]
Datum
15. Februar 2024 14:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte orientieren Sie sich durch proaktive Veröffentlichungen an der symbolpolitisch kurz vor dem Ende der Amtszeit der Behördenleitung besonders engagiert herbeigeführte, symbolpolitisch herausragend wichtige, praktisch unspezifisch bedeutsame Stellungnahme der 16 öffentlich alimentierten transparenz- und informationsfreiheitsrechtlichen Aufsichtsbehörden vom 7.11.23. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 296186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296186/