Überbrückungshilfen auf Grund der Corona Pandemie

Eine vollständige Liste aller Unternehmen, welche seit Beginn der Pandemie Gelder in Form von Überbrückungshilfen vom Staat bekommen haben. Dies schließt alle Maßnahmenpakete ein. Wichtige Informationen sind die Höhe der finanziellen Zuwendungen an die einzelnen Unternehmen, so wie deren Zweck als auch der aktuelle Stand der gezahlten Gelder bei ggf. fälliger Rückzahlung.

Da meine Suche im Internet nichts ergeben hat, würde ich mich über eine ausführliche Antwort sehr freuen. Sollten solche Daten bereits im Internet öffentlich zu finden sein, freue ich mich sehr über die Information darüber wo.

Ergebnis der Anfrage

Die gewünschte Information ist nicht über das BMF zu erhalten. Eine neue Anfrage wird an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Nick Bachmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine vollständige…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Nick Bachmann
Betreff
Überbrückungshilfen auf Grund der Corona Pandemie [#250745]
Datum
6. Juni 2022 22:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine vollständige Liste aller Unternehmen, welche seit Beginn der Pandemie Gelder in Form von Überbrückungshilfen vom Staat bekommen haben. Dies schließt alle Maßnahmenpakete ein. Wichtige Informationen sind die Höhe der finanziellen Zuwendungen an die einzelnen Unternehmen, so wie deren Zweck als auch der aktuelle Stand der gezahlten Gelder bei ggf. fälliger Rückzahlung. Da meine Suche im Internet nichts ergeben hat, würde ich mich über eine ausführliche Antwort sehr freuen. Sollten solche Daten bereits im Internet öffentlich zu finden sein, freue ich mich sehr über die Information darüber wo.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nick Bachmann Anfragenr: 250745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250745/ Postanschrift Nick Bachmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nick Bachmann
Nick Bachmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfen auf Grund der Corona Pande…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Nick Bachmann
Betreff
AW: Überbrückungshilfen auf Grund der Corona Pandemie [#250745]
Datum
9. Juli 2022 11:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfen auf Grund der Corona Pandemie“ vom 06.06.2022 (#250745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nick Bachmann

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. Juni 2022 Sehr geehrter Herr Bachmann, anliegende…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. Juni 2022
Datum
27. Juli 2022 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bachmann, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Beachtung und Kenntnis. Mit freundlichem Gruß