Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1
Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage vom 14. Februar 2024 an
fragdenstaat.de ist zuständigkeitshalber an das Luftfahrtamt der Bundeswehr zur Beantwortung weitergegeben worden.
Da Sie sich in Ihrer Anfrage auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berufen, bitten wir zunächst um Berücksichtigung folgenden Sachverhaltes.
Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind.
Die hier vorliegenden Flugbewegungsdaten sind Bestandteil einer für einen gewissen Zeitraum verfügbaren elektronischen, nicht ausgewerteten Datenbank. Das IFG begründet jedoch keine Verpflichtung zur Aufbereitung bzw. Verständlichmachung von Informationen.
Anlassbezogen können wir Daten auswerten und damit zum Beispiel Fragen aus der Bevölkerung zu bestimmten Flugbewegungen beantworten.
Für einen längeren Zeitraum, wie von Ihnen angefragt, wäre eine solche Auswertung allerdings mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Um Ihrem Informationsersuchen dennoch wenigstens teilweise nachkommen zu können, haben wir durch die Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) der Bundeswehr eine Flugdichteanalyse für Ihren Wohnort durchführen lassen.
Das Ergebnis gibt einen groben Überblick über die Flugbewegungen im Bereich Hürth-Hermülheim und zeigt eine grundsätzliche Tendenz, aber keine Details zu einzelnen Flugbewegungen.
Die Flugdichteauswertung zeigt, dass insbesondere der nördliche Teil der Severinusstraße im angefragten Zeitraum eine hohe Zahl von Flugbewegungen im hohen zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich aufweist.
Schon im südlichen Teil der Straße liegt die Flugdichte nur noch im mittleren zweistelligen Bereich.
Ihr Wohnort liegt ca. 15 km Luftlinie nordöstlich, nahezu in direkter Verlängerung der Start- und Landebahn des Luftwaffenflugplatzes Nörvenich.
Dadurch ist der Bereich Hürth-Hermülheim von Flugbewegungen im Rahmen der An- und Abflüge aus/nach Richtung Osten, sowohl im Tag-, als auch im Nachtflugbetrieb betroffen.
Bei überwiegend vorherrschender Westwindlage, handelt es sich zum Großteil um Landeanflüge von Übungs- und Ausbildungseinsätzen zurückkehrender Luftfahrzeuge.
Hierbei befinden sich die Luftfahrzeuge im Bereich Hermülheim bereits in der Endanflugphase, in der aus Gründen der Flugsicherheit eine längere Strecke im Geradeausflug notwendig ist.
Gerne möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und Ihnen im Folgenden noch einige ergänzende Informationen und Hintergründe zu den Flugbewegungen ausgehend vom Luftwaffenflugplatz Nörvenich verfügbar machen.
Am Standort Nörvenich ist das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ mit seinen Kampfflugzeugen vom Typ Eurofighter stationiert.
Seit dem Juni 2022 befindet sich zudem der Schwesterverband, das Taktische Luftwaffengeschwader 33 aus Büchel, mit mehreren Kampfflugzeugen vom Typ Tornado auf dem Luftwaffenflugplatz Nörvenich.
Wegen umfangreicher Baumaßnahmen am Standort Büchel wurden die Kampfflugzeuge temporär (bis voraussichtlich Februar 2026) nach Nörvenich verlegt.
Die Zusammenlegung beider Geschwader am Standort Nörvenich hat dazu geführt, dass die Flugbewegungen im Umfeld des Flugplatzes zugenommen haben.
Den Belangen der Anlieger des Flugplatzes Nörvenich wird durch eine selbst auferlegte zusätzliche zeitliche Einschränkung der gesetzlichen Vorschriften zum militärischen Luftverkehr so weit wie möglich Rechnung getragen.
So dürfen z. B. während der eingerichteten Mittagspause von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr Ortszeit grundsätzlich keine Übungsanflüge durchgeführt werden.
Obgleich Nachtflüge bis 24:00 Uhr Ortszeit zulässig sind, werden Ausbildungsflüge - wann immer möglich - vor 22:00 Uhr Ortszeit beendet.
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ruht der militärische Übungsflugbetrieb.
Zudem arbeiten Geschwaderführung und Vertreter der umliegenden Gemeinden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Tagung der Fluglärmkommission beim Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ intensiv zusammen, um konsensfähige Lösungsansätze zur weiteren Reduzierung der Fluglärmbelastung für die betroffene Bevölkerung zu finden.
Aktuelle Informationen zum Flugbetrieb, insbesondere auch zur Nachtflugplanung am Standort Nörvenich, können Sie der Internetseite
www.luftwaffe.de<
http://www.luftwaffe.de> entnehmen.
Die Informationen finden Sie dann unter der Rubrik „Taktisches Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ – „Flugbetrieb“.
Zu Ihrer Frage nach konkreten Angaben zur Lärmbelastung am Boden durch die Luftfahrzeuge, muss ich Ihnen mitteilen, dass uns solche Daten nicht vorliegen.
Allerdings ist allen am militärischen Flugbetrieb Beteiligten bewusst, dass die Geräuschentwicklung, gerade für die Bevölkerung im Umfeld von militärischen Flugplätzen eine besondere Herausforderung und auch Belastung darstellt.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist daher kontinuierlich bestrebt, die Belastung für die Bevölkerung auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage, ist ein realitätsnaher Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb für die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland jedoch unabdingbar.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir weiterhin beharrlich versuchen werden, den Flugbetrieb so zu gestalten, dass alle Interessen, von sicherheits- und bündnispolitischen Notwendigkeiten bis hin zum Ruhebedürfnis der Bürger einen optimalen Ausgleich erfahren.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen.
Weitere Informationen zum Themenbereich Militärischer Flugbetrieb oder wie Sie Ihre Beobachtungen zum militärischen Flugbetrieb selbst an die FLIZ melden können, finden Sie auch im Internet unter
www.luftfahrtamt.bundeswehr.de<
http://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de>.
Mit freundlichen Grüßen