Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Frage:
In der Vergangenheit gab es Informationen über aktuelle Fahrzeugübergaben von Einsatzfahrzeugen im Bestückungslager des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn-Dransdorf, welche auf der Homepage des BBK veröffentlicht wurden.
Warum werden diese Informationen nicht mehr veröffentlicht und ist geplant diese Information wieder zu veröffentlichen?
2. Frage:
Werden LF-KatS Bund der aktuellen Serie an das Bundesland Schleswig-Holstein übergeben? Wann ja, wann ist eine Auslieferung geplant?
3. Frage:
Wann ist mit einer Übergabe der aktuell beauftragten CBRN-Erkundungswagen zu rechnen? Wann und wieviele Fahrzeuge werden dem Bundesland Schleswig-Holstein übergeben?
Ich danke ihnen für ihre Mühe und wünsche ihnen jetzt schon eine besinnliche Weihnachtszeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 292688
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