Übergang vom Schienen- auf Busverkehr

Anfrage an: Kreis Kleve

Unterlagen, die mögliche Probleme am Verknüpfungspunkt (SPNV und ÖPNV) Emmerich Bahnhof regeln. Nach dem Nahverkehrsplan Kreis Kleve stellt der Bahnhof Emmerich einen Verknüpfungspunkt 1. Ordnung dar.
In Richtung Emmerich - Nijmegen sind die Fahrpläne der Busse der SB 58 so getaktet, dass ein Übergang vom Zug auf den Bus mit kurzer Wartezeit möglich ist.
Ich möchte die Unterlagen einsehen, die regeln, was vorgesehen ist, wenn es bei Verspätungen zu unzumutbaren Wartezeiten kommt. Unzumutbar sind meinerseits Wartezeiten von mehr als zwei Stunden.
Normalerweise beträgt bei Verspätungen des Zuges aus Düsseldorf die Wartezeit auf den nächsten Bus der SB 58 nicht mehr als eine Stunde. Dies ist jedoch nicht bei der letzten Verbindung der SB 58 der Fall. Hat der in Emmerich um 23:44 planmäßige eintreffende Zug eine Verspätung von mehr als sieben Minuten, beträgt die Wartezeit auf die nächste Verbindung
- ca. sechs Stunden, von Sonntag auf Montag bis Donnerstag
- ca. sieben Stunden, freitags auf samstags und
- ca. zehn Stunden samstags auf sonntags.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde teilte mir mit, dass die angeforderten Dokumente nicht existieren, gab mir allerdings einige wichtige Informationen zum Problem, sodass ich jetzt bei einer anderen Behörde / Anstalt weiterforschen kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übergang vom Schienen- auf Busverkehr [#261691]
Datum
25. Oktober 2022 12:32
An
Kreis Kleve
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die mögliche Probleme am Verknüpfungspunkt (SPNV und ÖPNV) Emmerich Bahnhof regeln. Nach dem Nahverkehrsplan Kreis Kleve stellt der Bahnhof Emmerich einen Verknüpfungspunkt 1. Ordnung dar. In Richtung Emmerich - Nijmegen sind die Fahrpläne der Busse der SB 58 so getaktet, dass ein Übergang vom Zug auf den Bus mit kurzer Wartezeit möglich ist. Ich möchte die Unterlagen einsehen, die regeln, was vorgesehen ist, wenn es bei Verspätungen zu unzumutbaren Wartezeiten kommt. Unzumutbar sind meinerseits Wartezeiten von mehr als zwei Stunden. Normalerweise beträgt bei Verspätungen des Zuges aus Düsseldorf die Wartezeit auf den nächsten Bus der SB 58 nicht mehr als eine Stunde. Dies ist jedoch nicht bei der letzten Verbindung der SB 58 der Fall. Hat der in Emmerich um 23:44 planmäßige eintreffende Zug eine Verspätung von mehr als sieben Minuten, beträgt die Wartezeit auf die nächste Verbindung - ca. sechs Stunden, von Sonntag auf Montag bis Donnerstag - ca. sieben Stunden, freitags auf samstags und - ca. zehn Stunden samstags auf sonntags.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261691/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Kleve
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email vom 25.10.2022. Sie bitten…
Von
Kreis Kleve
Betreff
WG: Übergang vom Schienen- auf Busverkehr [#261691]
Datum
31. Oktober 2022 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email vom 25.10.2022. Sie bitten unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) um Übersendung folgender Unterlagen: - Unterlagen, die mögliche Probleme am Verknüpfungspunkt (SPNV und ÖPNV) Emmerich Bahnhof regeln Entsprechende Unterlagen liegen beim Kreis Kleve nicht vor, so dass die Informationen durch den Kreis Kleve nicht im Rahmen des IFG NRW oder anderer Rechtsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden können. Ihren Antrag unter Berufung auf das IFG NRW werte ich daher als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die ich wie folgt beantworte: Die von Ihnen beschriebene Situation entsteht aufgrund von Verspätungen der RE 19, d.h. die Situation ist verursacht durch eine Verspätung im Schienenersatzverkehr. Für Verspätungen im Schienenersatzverkehr ist der Verkehrsverbund Rhein Ruhr bzw. der Betreiber der Bahnlinie Ihr zuständiger Ansprechpartner. Die von Ihnen beschriebene "Anschlussgarantie der RE 19 an den ÖPNV" gibt es nicht bzw. eine solche ist im Kreis Kleve nicht geregelt. Im Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve finden sich auf Seite 111 folgende Rahmenvorgaben zum Thema Anschlusssicherung im ÖPNV: Das Fahrpersonal der Buslinien hat nach betrieblichen Vorgaben auf Anschlusszüge und Anschlussbusse zu warten. Die Wartezeiten werden bemessen nach · der Bedeutung des Anschlusses, · der Netzhierarchie (Zu-/Abbringerverkehr abgestimmt auf die Hauptachse), · den weiteren Anschlussbindungen entlang des Linienweges, · den Fahrzeugumlaufbindungen und · der tageszeitlichen Lastrichtung. In einer Abwägungssituation muss dann im jeweiligen Einzel- bzw. Ausnahmefall dem Anschluss Vorrang vor der Pünktlichkeit der abfahrenden Fahrplanfahrt im Busverkehr gegeben werden. Grundsätzlich werden der SPNV und der Schnellbus (SB) nicht auf den Busverkehr warten. Die Prioritätenfolge der Anschlusssicherungen hängt von der Anzahl der Umsteiger und vom zeitlichen Abstand nachfolgender (Ersatz-) Fahrten ab. Neben den vorgenannten Punkten ist ebenfalls zu beachten, dass bei einer Verspätung von über 20 Minute des Nahverkehrsmittels an der Abfahrstelle ein "Fahrtausfall" vorliegt. Dieser Fahrtausfall hat zur Folge, dass der Bürger/Kunde ein anderes Verkehrsmittel (Fernverkehrszug oder taxiähnlichen Fahrdienstleiter) nutzen kann und auf die zusätzlichen entstandenen Kosten einen Erstattungsanspruch hat (Mobilitätsgarantie NRW). Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mobil.nrw/service/mobigarantie.html. Das Fahrpersonal wird sich dementsprechend an betriebliche Vorgaben halten. Für weitere Auskünfte hinsichtlich betrieblicher Vorgaben darf ich Sie bitten, sich an den VRR, den Linienbetreiber VIAS bzw. die NIAG zu wenden - sofern dies noch nicht geschehen ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen konnte. Mit freundlichen Grüßen