Übergewinnsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übergewinnsteuer soll meines Wissens Gewinne der Ölkonzerne und Tankstellenbetreiber bzw. Unternehmen, die hohe Gewinne oberhalb normaler, durchschnittlicher Einnahmen abschöpfen, die während der Coronapandemie entstanden sind.
Meine Fragen:
- Hat bereits eine Abschöpfen stattgefunden?
- Wenn ja, welche Unternehmen sind davon betroffen?
- Wenn nein, warum nicht?

Für eine zeitnahe Auskunft wäre ich dankbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, die …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übergewinnsteuer [#280041]
Datum
30. Mai 2023 13:16
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Übergewinnsteuer soll meines Wissens Gewinne der Ölkonzerne und Tankstellenbetreiber bzw. Unternehmen, die hohe Gewinne oberhalb normaler, durchschnittlicher Einnahmen abschöpfen, die während der Coronapandemie entstanden sind. Meine Fragen: - Hat bereits eine Abschöpfen stattgefunden? - Wenn ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? - Wenn nein, warum nicht? Für eine zeitnahe Auskunft wäre ich dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280041/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Abgabenachricht an Antragsteller Gz: V B 5 - O 1319/23/10001 :071 Dok: 2023/0547414 (bei Antwort bitte Gz und Dok…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Abgabenachricht an Antragsteller
Datum
2. Juni 2023 12:05
Status
Warte auf Antwort
Gz: V B 5 - O 1319/23/10001 :071 Dok: 2023/0547414 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Ihre E-Mail vom 30. Mai 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundesm…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre E-Mail vom 30. Mai 2023
Datum
5. Juni 2023 13:29
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bergewinnsteuer280041.eml
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundesministerium der Finanzen ist für Ihr Anliegen nicht der richtige Ansprechpartner. Innerhalb der Bundesregierung leitet jede Bundesministerin/jeder Bundesminister ihren/seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Gern wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34 - 37 in 10115 Berlin <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen