Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Ich bin auf der Suche nach der Statistik zu den Übergriffen auf Polizei und Rettungskräfte in den Silvesternächten von 2000 bis 2024. Um anhand einer längeren Periode einen Überblick zu erhalten ob die Gewalt zugenommen oder abgenommen hat. Um anhand daran zu erschließen ,wie die Stimmung der Bevölkerung, sich in der Zeit eventuell verändert hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte [#296724]
Datum
9. Januar 2024 17:57
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach der Statistik zu den Übergriffen auf Polizei und Rettungskräfte in den Silvesternächten von 2000 bis 2024. Um anhand einer längeren Periode einen Überblick zu erhalten ob die Gewalt zugenommen oder abgenommen hat. Um anhand daran zu erschließen ,wie die Stimmung der Bevölkerung, sich in der Zeit eventuell verändert hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296724/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte“ vom 09.01.2024 (#296724…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte [#296724]
Datum
13. Februar 2024 10:56
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte“ vom 09.01.2024 (#296724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte“ vom 09.01.2024 (#296724…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte [#296724]
Datum
13. Februar 2024 10:56
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte“ vom 09.01.2024 (#296724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-164/24 An Frau << Antragsteller:in >> Wendel per E-Mail-Nachricht Sehr &l…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
AW: Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte [#296724]
Datum
14. Februar 2024 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-164/24 An Frau << Antragsteller:in >> Wendel per E-Mail-Nachricht Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 13.02.2024. Ihre ursprüngliche Anfrage vom 09.01.2024 ist allerdings hier nicht bekannt. Somit ist Ihre Anfrage somit als neuer Antrag derzeit in Bearbeitung und Sie werden von uns unaufgefordert eine fristgemäße Rückmeldung gemäß § 5 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW erhalten. Bis dahin bitte ich von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte [#296724]
Datum
14. Februar 2024 16:30
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296724/

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Landeskriminalamt NRW
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-164/24 An Fr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> per…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte [#296724]
Datum
29. Februar 2024 07:10
Status
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12,2 KB
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LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-164/24 An Fr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> per E-Mail-Nachricht Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 09.01.2024 und Ihrer ergänzenden Fragestellung vom 14.02.2024 erfolgt nach fachlicher Abstimmung im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen folgende Rückmeldung: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG ist der der Zugang bei den in § 2 IFG NRW genannten Stellen auf die vorhandenen Informationen beschränkt. Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf vorhandene Informationen bedeutet daher zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten. Eine behördliche „Beschaffungspflicht“ von Informationen besteht selbst dann nicht, wenn die nachgefragten Informationen aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten eigentlich vorliegen müssten, faktisch aber nicht vorhanden sind. Aufgrund dieser Vorgaben aus § 4 Abs. 1 IFG NRW teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angefragten Informationen beim LKA NRW nicht vorliegen. Begründung: Die Datenbasis für die Beantwortung der Anfrage seitens des LKA NRW wäre die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalens (PKS NRW). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt nach bundeseinheitlich, jährlich abgestimmten Richtlinien. In der PKS NRW werden alle strafrechtlichen Verstöße inklusive der mit Strafe bewährten Versuche erfasst. Hierunter fallen auch strafrechtlich relevante Übergriffe auf Polizei und Rettungsdienste an Silvester. Eine separate Darstellung dieser Straftaten wird jedoch in den Standardprodukten der PKS NRW nicht vorgenommen, sie werden vielmehr neben allen anderen im Berichtsjahr erfassten Straftaten in den Standardtabellen gemeinsam ausgewiesen. Eine von Ihnen angefragte Auswertung wäre nur durch eine entsprechende umfangreiche personal- und zeitintensive Aufbereitung möglich, die nicht vom Anspruch einer vorhandenen Information gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW abgedeckt wäre. Zudem wäre eine Auswertung der Daten vor dem Jahr 2011 nicht möglich, da eine differenzierte Erfassung und Darstellung von Straftaten durch Übergriffe auf Rettungsdiensten erst ab 2011 in der PKS NRW erfolgt. Freundliche Grüße