Überholverbot auf der Straße am Mühltalberg
Auf der Strecke am Mühltalberg vom Isarkanal hoch Richtung Straßlach besteht aufgrund der Straßenbreite von unter 3,5 Meter ein Überholverbot gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 für Autofahrer gegenüber Radfahrern, da beim vorgeschriebene Überholvorgang der Mindestseitenabstand von 2 Meter nicht eingehalten werden kann.
Da dieses Überholverbot derzeit nicht eingehalten wird, ist zur Verdeutlichung eine entsprechende Beschilderung (Zeichen 277.1) oder andere geeignete Maßnamen erforderlich.
Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.: Wieviele verbotswidrige Überholvorgänge wurden in der Vergangenheit (z. B. in den letzten 5 Jahren) behördlich sanktioniert?
2.: Ist eine Beschilderung mit dem Zeichen 277.1 zur Durchsetzung des Verbotes vorgesehen?
3.: Sind weitere/andere Maßnahmen geplant oder gibt es diese bereits?
4.: Sind künftig behördliche Kontrollen vorgesehen, um die Einhaltung des Verbotes sicherzustellen?
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Januar 2023
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21. Februar 2023
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