Überholverbot auf der Straße am Mühltalberg

Auf der Strecke am Mühltalberg vom Isarkanal hoch Richtung Straßlach besteht aufgrund der Straßenbreite von unter 3,5 Meter ein Überholverbot gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 für Autofahrer gegenüber Radfahrern, da beim vorgeschriebene Überholvorgang der Mindestseitenabstand von 2 Meter nicht eingehalten werden kann.
Da dieses Überholverbot derzeit nicht eingehalten wird, ist zur Verdeutlichung eine entsprechende Beschilderung (Zeichen 277.1) oder andere geeignete Maßnamen erforderlich.

Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.: Wieviele verbotswidrige Überholvorgänge wurden in der Vergangenheit (z. B. in den letzten 5 Jahren) behördlich sanktioniert?
2.: Ist eine Beschilderung mit dem Zeichen 277.1 zur Durchsetzung des Verbotes vorgesehen?
3.: Sind weitere/andere Maßnahmen geplant oder gibt es diese bereits?
4.: Sind künftig behördliche Kontrollen vorgesehen, um die Einhaltung des Verbotes sicherzustellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Strecke am Mühltalberg vom…
An Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überholverbot auf der Straße am Mühltalberg [#268180]
Datum
19. Januar 2023 20:34
An
Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Strecke am Mühltalberg vom Isarkanal hoch Richtung Straßlach besteht aufgrund der Straßenbreite von unter 3,5 Meter ein Überholverbot gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 für Autofahrer gegenüber Radfahrern, da beim vorgeschriebene Überholvorgang der Mindestseitenabstand von 2 Meter nicht eingehalten werden kann. Da dieses Überholverbot derzeit nicht eingehalten wird, ist zur Verdeutlichung eine entsprechende Beschilderung (Zeichen 277.1) oder andere geeignete Maßnamen erforderlich. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1.: Wieviele verbotswidrige Überholvorgänge wurden in der Vergangenheit (z. B. in den letzten 5 Jahren) behördlich sanktioniert? 2.: Ist eine Beschilderung mit dem Zeichen 277.1 zur Durchsetzung des Verbotes vorgesehen? 3.: Sind weitere/andere Maßnahmen geplant oder gibt es diese bereits? 4.: Sind künftig behördliche Kontrollen vorgesehen, um die Einhaltung des Verbotes sicherzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München-
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 19.01.2023. Wie Sie wissen, si…
Von
Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München-
Betreff
WG: Überholverbot auf der Straße am Mühltalberg [#268180]
Datum
27. Januar 2023 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 19.01.2023. Wie Sie wissen, sind Gemeinden nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Wir arbeiten zwar mit einem Zweckverband zusammen, jedoch nicht für diesen Straßenabschnitt. Den fließenden Verkehr überwacht die Polizei Grünwald. Sämtliche von Ihnen angefragten Daten hat die Polizei erfasst und nicht die Gemeinde. Um Ihre Fragen fundiert beantworten zu können, habe ich die Fragen entsprechend an die Dienststelle weitergeben, mit der Bitte um Auswertung und Stellungnahme. Auch die Frage, ob die Aufstellung eines von Ihnen vorgeschlagenen Schildes an dieser Straße überhaupt infrage kommt, wird in Abhängigkeit von der fachlichen Stellungnahme der Polizei beantwortet. Da Sie der Weitergabe ihrer Daten widersprochen haben, haben wir nun die Anfrage bei der Polizei gestellt und Ihre Nachricht nicht einfach weiter geleitet. Sobald uns die angeforderten Daten vorliegen, erhalten Sie unsere Antwort. Es steht Ihnen natürlich frei, sich direkt an die Polizei zu wenden. Von Zwischenfragen bitten wir einstweilen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> danke für Ihre erste Antwort. Die Zuständigkeit als Straßenverkehrs…
An Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überholverbot auf der Straße am Mühltalberg [#268180]
Datum
21. Februar 2023 17:56
An
Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> danke für Ihre erste Antwort. Die Zuständigkeit als Straßenverkehrsbehörde bei Frage 2 und 3 liegt gemäß § 5 ZustVVerk bei Ihnen als Gemeinde, deshalb bitte ich um Beantwortung dieser Fragen, unbenommen der Stellungnahme der Polizei. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München-
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 19.01.2023. Einen Teil der Fra…
Von
Gemeinde Straßlach-Dingharting - Landkreis München-
Betreff
Überholverbot auf der Straße am Mühltalberg [#268180]
Datum
7. März 2023 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 19.01.2023. Einen Teil der Fragen haben wir an die zuständige Polizeidienststelle Grünwald weiter gegeben. In der Zwischenzeit liegen hierzu die Antworten der Dienststelle vor. Zu Frage 1: Wie viele verbotswidrige Überholvorgänge wurden in der Vergangenheit (z. B. in den letzten 5 Jahren) behördlich sanktioniert? Die aktuelle Fassung der StVO ist seit 28.04.2020 gültig und bußgeldbewehrt seit 09.11.2021. Es wurde auf der "Strecke am Mühlthalberg" von der zuständigen Dienststelle bisher keine Verwarnung in diesem Zusammenhang ausgestellt. Es wurde lediglich das Abfahrtsverbot für Radfahrer am oberen Bergabschnitt des Mühlthalbergs durch die PI 32 kontrolliert und geahndet. Zu Frage 2: Ist eine Beschilderung mit dem Zeichen 277.1 zur Durchsetzung des Verbotes vorgesehen? Gemäß § 5 Abs. 3 der StVO ist das Überholen unzulässig, wenn die Verkehrslage unklar ist. Da der Mühlthalberg im oberen Bereich sehr kurvig ist, gilt dieses Überholverbot in diesem Bereich für alle Verkehrsteilnehmer. Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO gilt an schmalen Stellen ebenfalls ein gesetzliches Überholverbot mit Kraftfahrzeugen für zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden. Der Mühlthalberg weist teilweise eine sehr schmale Fahrbahn auf die kein bzw. ein sehr geringes Bankett hat und deshalb das Ausweichen für Verkehrsteilnehmer erschwert. Demnach gilt auch hier von Gesetzeswegen ein Verbot zum Überholen. Bis heute liegen der Gemeinde keine Anhaltspunkte vor, dass es zu gefährlichen Überholvorgängen am Mühlthalberg gekommen ist. Dennoch gilt gerade an so markanten Stellen wie dem Mühlthalberg ein rücksichtsvolles Miteinander und ein entsprechendes umsichtiges angepasstes Fahrverhalten von allen Verkehrsteilnehmern. Überholende PKW sind nicht das Problem an diesem Berg. Es sind vor allem die Radlfahrer, die die Autos überholen und dabei nicht selten die Autofahrer beschimpfen und bespucken. Zu Frage 3: Sind weitere/andere Maßnahmen geplant oder gibt es diese bereits? Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt. Die einzigen, die sich nicht daran halten, sind die Fahrradfahrer. Als sonstige Maßnahmen wurde zu Beginn der Hangkante die Länge der Schiebestrecke angegeben und weit vor der Abfahrt gekennzeichnet, dass Ein Abfahren verboten ist und dass die Radfahrer eine andere Route wählen sollen, wenn sie nicht absteigen möchten. Zu Frage 4: Sind künftig behördliche Kontrollen vorgesehen, um die Einhaltung des Verbotes sicherzustellen? Zuständig für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist an dieser Stelle die Polizei. Von dort aus wurde Folgendes mitgeteilt: Es wurden bisher keine gezielten Kontrollen durchgeführt. Eine gerichtsverwertbare Überwachung ist aus Sicht der Polizei nur schwer und mit erhöhtem Personalaufwand möglich. In den letzten drei Jahren wurde im zuständigen Dienstbereich kein Verkehrsunfall bekannt, bei dem das Fehlen des seitlichen Abstandes zu Radfahrer unfallursächlich war. Mit freundlichen Grüßen