Überlastung von Kitas

Anfrage an: Jugendamt Paderborn

1. Anzahl der Überlastungsanzeigen in den letzten 12 Monaten. Hier bitte zusätzlich die Zahl der darauf folgenden Beschränkungen des Betreuungsumfangs in der betroffenen Kita.
2. Anträge der letzten 12 Monate aus den Kitas gerichtet auf die Einrichtung einer Notbetreuung oder gerichtet auf die Schließung von Kitas oder Gruppe wegen Personalmangels. Hier bitte ebenfalls die Zahl der darauf folgenden Beschränkungen des Betreuungsumfangs in der betroffenen Kita.

Hinweis: Gefragt ist unter Ziffer 1 und 2 lediglich die Zahl derartiger Anträge und die Häufigkeit der wegen dieser Eingaben erfolgten Beschränkungen des Betreuungsumfangs. Weitere Informationen sind nicht nötig.

3. Vorschriften des Trägers zur rechtzeitigen Elterninformation im Falle einer akuten Überbelegung oder Personalmangels in Kitas, sodass Eltern unabhängig von der Entscheidung des Trägers für eine Betreuung Zuhause optieren können (z.B. weil die Betreuung in der Kita mangels Personal sowieso vertragswidrig erfolgt).
4. Kriterien zur Einrichtung einer Notberreuuung, Kita-Schließung oder Gruppenschließung und die Zuständigkeit für diese Entscheidung.
5. Informationen darüber, inwieweit durchschnittliche Ausfallzeiten von Personal bei der Bedarfsplanung und Belegungsplanung der Kitas berücksichtigt werden.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Jugendamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überlastung von Kitas [#293800]
Datum
29. November 2023 10:21
An
Jugendamt Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der Überlastungsanzeigen in den letzten 12 Monaten. Hier bitte zusätzlich die Zahl der darauf folgenden Beschränkungen des Betreuungsumfangs in der betroffenen Kita. 2. Anträge der letzten 12 Monate aus den Kitas gerichtet auf die Einrichtung einer Notbetreuung oder gerichtet auf die Schließung von Kitas oder Gruppe wegen Personalmangels. Hier bitte ebenfalls die Zahl der darauf folgenden Beschränkungen des Betreuungsumfangs in der betroffenen Kita. Hinweis: Gefragt ist unter Ziffer 1 und 2 lediglich die Zahl derartiger Anträge und die Häufigkeit der wegen dieser Eingaben erfolgten Beschränkungen des Betreuungsumfangs. Weitere Informationen sind nicht nötig. 3. Vorschriften des Trägers zur rechtzeitigen Elterninformation im Falle einer akuten Überbelegung oder Personalmangels in Kitas, sodass Eltern unabhängig von der Entscheidung des Trägers für eine Betreuung Zuhause optieren können (z.B. weil die Betreuung in der Kita mangels Personal sowieso vertragswidrig erfolgt). 4. Kriterien zur Einrichtung einer Notberreuuung, Kita-Schließung oder Gruppenschließung und die Zuständigkeit für diese Entscheidung. 5. Informationen darüber, inwieweit durchschnittliche Ausfallzeiten von Personal bei der Bedarfsplanung und Belegungsplanung der Kitas berücksichtigt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293800/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jugendamt Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 29.11.2023 teilen ich Ihnen, in Abstimmung mit dem R…
Von
Jugendamt Paderborn
Betreff
Betreff: [EXTERN] Überlastung von Kitas [#293800]
Datum
21. Dezember 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 29.11.2023 teilen ich Ihnen, in Abstimmung mit dem Rechtsamt und unsere Amtsleiterin, Frau Teubert, in Bezug auf die städtischen Kindertageseinrichtungen folgendes mit: 1. Anzahl der Überlastungsanzeigen in den letzten 12 Monaten. Hier bitte zusätzlich die Zahl der darauf folgenden Beschränkungen des Betreuungsumfangs in der betroffenen Kita. In 2023 gab es unseren städtischen Kindertageseinrichtungen zwei Überlastungsanzeigen aus der gleichen Kindertageseinrichtung. 2. Anträge der letzten 12 Monate aus den Kitas gerichtet auf die Einrichtung einer Notbetreuung oder gerichtet auf die Schließung von Kitas oder Gruppe wegen Personalmangels. Hier bitte ebenfalls die Zahl der darauf folgenden Beschränkungen des Betreuungsumfangs in der betroffenen Kita. Eine städtische Kindertageseinrichtung musste in 2023 aufgrund Personalmangel bedingt durch eine extreme Krankheitswelle geschlossen werden. Die Kinder, deren Eltern Bedarf angezeigt haben, konnten jedoch in dieser Zeit in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen betreut werden. Zusätzliche Schließungen von Gruppen städtischer Kindertageseinrichtungen gab es nicht, wenn in einzelnen Gruppen nur noch wenige Kinder waren, sind diese in andere Gruppen innerhalb der Kindertageseinrichtung betreut worden. 3. Vorschriften des Trägers zur rechtzeitigen Elterninformation im Falle einer akuten Überbelegung oder Personalmangels in Kitas, sodass Eltern unabhängig von der Entscheidung des Trägers für eine Betreuung Zuhause optieren können (z.B. weil die Betreuung in der Kita mangels Personal sowieso vertragswidrig erfolgt). Durch die Leitungen der Kindertageseinrichtungen werden die Eltern grundsätzlich zeitnah, individuell und bedarfsorientiert in die Prozesse eingebunden und können selbst entscheiden in welcher Form Ihre Kinder betreut werden sollen. 4. Kriterien zur Einrichtung einer Notbetreuung, Kita-Schließung oder Gruppenschließung und die Zuständigkeit für diese Entscheidung. Personalunterbesetzung, die sich dem Personalstundenrechner ergeben ("Notbetreuung") Kita- Schließung (nur eine Einrichtung in 2023), wenn kein Personal in der eigentlichen Einrichtung den Betrieb aufrecht erhalten kann Gruppenschließungen nur dann, wenn das komplette Personal in der Gruppe fehlt und das noch im Dienst befindliche Personal den Dienst nicht abdecken kann 5. Informationen darüber, inwieweit durchschnittliche Ausfallzeiten von Personal bei der Bedarfsplanung und Belegungsplanung der Kitas berücksichtigt werden. Die Stadt Paderborn orientiert sich gem. Kinderbildungsgesetz NRW bei der Personalplanung für die städt. Kindertageseinrichtungen am 2. KiBiz-Wert. Mit freundlichen Grüßen