Übernahme der Abstandsregeln der Musterbauordnung für Solaranlagen in die Landesbauordnung Saarland

Wann gedenkt das Saarland vor dem Hintergrund der Energiewende die Änderungen der Musterbauordnung in die Landesbauordnung des Saarlands zu übernehmen?
Konkreter Anlass meiner Anfrage ist die Aufforderung meines Solaranlagenbauers, eine Haftungsabtretungserklärung bzgl. Brandschutzverordnung zu unterschreiben. Damit soll ich einen gesetzeswidrigen Abstand zur Doppelhaushälfte des Nachbarn in Auftrag geben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Alfons Kolling
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann gedenkt das Saarland vor dem …
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Alfons Kolling
Betreff
Übernahme der Abstandsregeln der Musterbauordnung für Solaranlagen in die Landesbauordnung Saarland [#276894]
Datum
21. April 2023 13:19
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann gedenkt das Saarland vor dem Hintergrund der Energiewende die Änderungen der Musterbauordnung in die Landesbauordnung des Saarlands zu übernehmen? Konkreter Anlass meiner Anfrage ist die Aufforderung meines Solaranlagenbauers, eine Haftungsabtretungserklärung bzgl. Brandschutzverordnung zu unterschreiben. Damit soll ich einen gesetzeswidrigen Abstand zur Doppelhaushälfte des Nachbarn in Auftrag geben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kolling Anfragenr: 276894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276894/ Postanschrift Alfons Kolling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kolling
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrter Herr Kolling, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. April 2023, hier eingegangen per E-Mail. Zu de…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Übernahme der Abstandsregeln der Musterbauordnung für Solaranlagen in die Landesbauordnung Saarland [#276894]
Datum
15. Mai 2023 09:10
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
1,8 KB
image002.jpg
3,3 KB
image003.jpg
4,0 KB
image004.png
13,9 KB


Sehr geehrter Herr Kolling, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. April 2023, hier eingegangen per E-Mail. Zu dem aktuellen Wortlaut der Landesbauordnung gelangen Sie über folgende Verlinkung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BauOSL2004V14IVZ Nach Prüfung Ihrer Anfrage kann ich mitteilen, dass das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung ausgearbeitet hat, welcher der Landesregierung zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Der Referentenentwurf sieht eine Umsetzung der aktuellen Fassung von § 32 Absatz 5 der Musterbauordnung (Fassung vom 22./.23. September 2022, online abrufbar unter: https://www.bauministerkonferenz.de/suchen.aspx?id=762&o=759O762&s=musterbauordnung) in die Landesbauordnung vor. Ob weitergehende gesetzliche Erleichterungen möglich sind, wird gegenwärtig geprüft. Ich möchte darauf hinweisen, dass nach der im Saarland bereits geltenden Rechtslage Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen auf Grundlage von § 68 der Landesbauordnung bei der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zugelassen werden können. Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kolling
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für ihre Mail. Der im vergangenen Jahr beauftragte Anlagenbauer m…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Alfons Kolling
Betreff
AW: Übernahme der Abstandsregeln der Musterbauordnung für Solaranlagen in die Landesbauordnung Saarland [#276894]
Datum
15. Mai 2023 12:53
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für ihre Mail. Der im vergangenen Jahr beauftragte Anlagenbauer möchte (auch in meinem Sinne) zeitnah mit der Installation beginnen. Daraus ergibt sich folgende Frage: Was wird zuerst eintreten? Die von ihnen erwähnte zeitnahe Umsetzung des Referentenentwurfs der Musterbauordnung oder der Bescheid über einen Antrag gemäß Landesbauordnung über Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen? Mit freundlichen Grüßen Alfons Kolling Anfragenr: 276894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276894/ Postanschrift Alfons Kolling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrter Herr Kolling, den Bescheid über die Zulassung einer Abweichung nach § 68 Absatz 1 LBO erteilt auf …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Übernahme der Abstandsregeln der Musterbauordnung für Solaranlagen in die Landesbauordnung Saarland [#276894]
Datum
15. Mai 2023 14:29
Status
image001.gif
1,8 KB
image002.jpg
3,3 KB
image003.jpg
4,0 KB
image004.png
13,9 KB


Sehr geehrter Herr Kolling, den Bescheid über die Zulassung einer Abweichung nach § 68 Absatz 1 LBO erteilt auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (UBA). Zu der voraussichtlichen Bearbeitungszeit eines Abweichungsantrags kann Ihnen die örtlich zuständige UBA nähere Auskünfte erteilen. Ein Referentenentwurf, der eine Anpassung an § 32 MBO vorsieht, wurde von der Landesregierung noch nicht beschlossen. Ein förmliches Gesetzgebungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Zu der Dauer und dem Ausgang eines Gesetzgebungsverfahrens kann eine verbindliche Mitteilung seitens des Ministerium für Inneres, Bauen und Sport leider nicht erfolgen. Erfahrungsgemäß beanspruchen förmlich eingeleitete Gesetzgebungsverfahren einen Zeitraum von mindestens mehreren Wochen. Mit freundlichen Grüßen