Überprüfung der Beschäftigungsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer

Bitte teilen Sie mir für die Jahre 2021, 2022 und 2023 folgende Daten mit:
1.) Anzahl der durch die BA überprüften Beschäftigungsverhältnisse ausländischer Arbeitnehmer. (Abgleich Angaben Arbeitsmarktzulassung mit tatsächlichen Arbeitsverhältnissen).
2.) Anzahl der festgestellten Rechtsverletzungen (mit Angabe der verletzten Rechtsnorm).
3.) Höhe der verhängten Bussgelder

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir für die Jahre 20…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung der Beschäftigungsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer [#300646]
Datum
20. Februar 2024 15:10
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir für die Jahre 2021, 2022 und 2023 folgende Daten mit: 1.) Anzahl der durch die BA überprüften Beschäftigungsverhältnisse ausländischer Arbeitnehmer. (Abgleich Angaben Arbeitsmarktzulassung mit tatsächlichen Arbeitsverhältnissen). 2.) Anzahl der festgestellten Rechtsverletzungen (mit Angabe der verletzten Rechtsnorm). 3.) Höhe der verhängten Bussgelder
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300646/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Ihre Nachricht vom 21.02.2024 07:06 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. L…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre Nachricht vom 21.02.2024 07:06 Uhr
Datum
23. Februar 2024 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen, da keine Rufnummer angegeben ist. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Bitte geben Sie zwecks Zuordnung der Anfrage stets eine Kundennummer an. Nutzen Sie unseren Postfachservice und senden Sie uns eine Postfachnachricht über eine verschlüsselte Verbindung zu oder setzen Sie sich unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Den Postfachservice und viele weitere Möglichkeiten des eServices finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Die Website https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl ermöglicht es Ihnen auch, ganz einfach zu prüfen, ob Ihr Anliegen durch die schnelle Vereinbarung eines persönlichen Termins in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 21.02.2024 07:06 Uhr [#300646] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 21.02.2024 07:06 Uhr [#300646]
Datum
12. April 2024 16:53
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Beschäftigungsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer“ vom 20.02.2024 (#300646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>