Überprüfung von Entwicklungshilfe und finanzieller Unterstützung an ausländische Staaten und Organisationen von 2010 bis 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich um eine detaillierte Aufstellung und Überprüfung der Hilfspakete, Förderungen und Zahlungen an ausländische Staaten, Unternehmen oder Institutionen im Zeitraum von 2010 bis 2023, sowie um eine Übersicht geplanter Zahlungen für die kommenden Jahre. Besonderes Interesse gilt den spezifischen Beträgen, Zahlungszeiträumen und -methoden. Laut aktuellen Informationen gibt die Regierung 61.85 Milliarden Euro für Entwicklungshilfe in 109 Ländern aus.

Meine Anfrage umfasst konkret:

1. Eine detaillierte Liste aller erfolgten Zahlungen an ausländische Staaten und Empfängerorganisationen im genannten Zeitrahmen. Hierbei bitte ich insbesondere um Bestätigung und nähere Details zu den folgenden Beträgen:
- 10 Milliarden Euro Entwicklungshilfe für Indien.
- 4 Milliarden Euro für die Energiewende in Afrika.
- 315 Millionen Euro für Radwege und Busse in Peru.
- 200 Millionen Euro für die Umsetzung von Klimazielen in Kolumbien.
- 170 Millionen Euro für erneuerbare Energien im Senegal.
- 184 Millionen Euro zur Korruptionsbekämpfung in Serbien.
- 73 Millionen Euro für Stadtbahnen in Saigon.
- 87 Millionen Euro für eine Krankenversicherung in Tansania.
- 550 Millionen Euro für den Aufbau einer mRNA-Fabrik in Afrika.
- 375 Millionen Euro Förderung des BMBF an Biontech/Pfizer

2. Details zu den Zahlungszeiträumen und -methoden dieser Beträge. Ich ersuche um genaue Angaben darüber, wann und wie diese Zahlungen geleistet wurden.

3. Eine Analyse des Nutzens dieser finanziellen Zuwendungen für die Interessen Deutschlands, einschließlich der Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, bilaterale Beziehungen und weitere nationale Interessen.

Diese Informationen sind essentiell, um Transparenz bezüglich der Verwendung öffentlicher Gelder im internationalen Kontext zu gewährleisten und deren konkreten Nutzen für Deutschland zu verstehen. Bitte stellen Sie die angeforderten Informationen schriftlich zur Verfügung oder informieren Sie mich über alternative Wege, diese zu erhalten.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und die Bereitstellung dieser wichtigen Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, im Ra…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung von Entwicklungshilfe und finanzieller Unterstützung an ausländische Staaten und Organisationen von 2010 bis 2023 [#296883]
Datum
11. Januar 2024 14:45
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich um eine detaillierte Aufstellung und Überprüfung der Hilfspakete, Förderungen und Zahlungen an ausländische Staaten, Unternehmen oder Institutionen im Zeitraum von 2010 bis 2023, sowie um eine Übersicht geplanter Zahlungen für die kommenden Jahre. Besonderes Interesse gilt den spezifischen Beträgen, Zahlungszeiträumen und -methoden. Laut aktuellen Informationen gibt die Regierung 61.85 Milliarden Euro für Entwicklungshilfe in 109 Ländern aus. Meine Anfrage umfasst konkret: 1. Eine detaillierte Liste aller erfolgten Zahlungen an ausländische Staaten und Empfängerorganisationen im genannten Zeitrahmen. Hierbei bitte ich insbesondere um Bestätigung und nähere Details zu den folgenden Beträgen: - 10 Milliarden Euro Entwicklungshilfe für Indien. - 4 Milliarden Euro für die Energiewende in Afrika. - 315 Millionen Euro für Radwege und Busse in Peru. - 200 Millionen Euro für die Umsetzung von Klimazielen in Kolumbien. - 170 Millionen Euro für erneuerbare Energien im Senegal. - 184 Millionen Euro zur Korruptionsbekämpfung in Serbien. - 73 Millionen Euro für Stadtbahnen in Saigon. - 87 Millionen Euro für eine Krankenversicherung in Tansania. - 550 Millionen Euro für den Aufbau einer mRNA-Fabrik in Afrika. - 375 Millionen Euro Förderung des BMBF an Biontech/Pfizer 2. Details zu den Zahlungszeiträumen und -methoden dieser Beträge. Ich ersuche um genaue Angaben darüber, wann und wie diese Zahlungen geleistet wurden. 3. Eine Analyse des Nutzens dieser finanziellen Zuwendungen für die Interessen Deutschlands, einschließlich der Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, bilaterale Beziehungen und weitere nationale Interessen. Diese Informationen sind essentiell, um Transparenz bezüglich der Verwendung öffentlicher Gelder im internationalen Kontext zu gewährleisten und deren konkreten Nutzen für Deutschland zu verstehen. Bitte stellen Sie die angeforderten Informationen schriftlich zur Verfügung oder informieren Sie mich über alternative Wege, diese zu erhalten. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und die Bereitstellung dieser wichtigen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296883/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/009; hier: Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/009; hier: Eingangsbestätigung
Datum
12. Januar 2024 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.01.2024, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/009; hier: Rückmeldung Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank f…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/009; hier: Rückmeldung
Datum
19. Januar 2024 11:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.01.2024, in dem Sie umfangreiche Informationen zur Arbeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) begehren. Ich verweise Sie zum einen auf die FAQs, die sicher einige Ihrer Fragen beantworten werden: Häufig gestellte Fragen an das Entwicklungsministerium | BMZ<https://www.bmz.de/de/aktuelles/fragen-an-das-entwicklungsministerium> Weiterhin lassen sich auch von der BMZ-Homepage viele Informationen über die Entwicklungszusammenarbeit entnehmen: Themen | BMZ<https://www.bmz.de/de/themen> oder Länder | BMZ<https://www.bmz.de/de/laender> Noch detailliertere Informationen und Zahlen sind auf dem Transparenzportal des BMZ zu finden: https://www.transparenzportal.bund.de/de Bezüglich Ihrer Frage zur Förderung des BMBF an Biontech/Pfizer bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber direkt an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu wenden. Wenn Sie spezifische Fragen zur Entwicklungszusammenarbeit haben, melden Sie sich mit konkreten Fragestellungen, die inhaltlich und oder zeitlich klar umgrenzt sind, gerne wieder. In der jetzigen Form können wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen